Für die anstehende Herbst- und Winterzeit gibt das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Kreises Tipps zu Nistkästen, Wespennestern und Co, auch wenn die Temperaturen aktuell noch nicht besonders winterlich anmuten. Doch die meisten Tiere hätten sich bereits für den Winter vorbereitet und zurückgezogen. Auch die Menschen machen im Garten zumeist `klar Schiff´ und diesen winterfest. Sehr beliebt sei dabei auch die Reinigung der Vogelnistkästen, die mittlerweile verwaist seien und nicht mehr benötigt würden - oder etwa doch? Denn obwohl die Brutzeit der heimischen Vögel inzwischen vorbei sei und daher die Nester aktuell nicht mehr zur Jungenaufzucht benötigtwürden, gebe es dennoch Tiere, die Nistkästen mit verlassenen Nestern zum Winterschlaf aufsuchten, wie etwa dem Siebenschläfer.
Bevor ein Nistkasten geöffnet werde, solle zuvor vorsichtig geklopft werden, um herauszufinden, ob möglicherweise ein neuer Untermieter eingezogen sei. Wenn sich nichts rührt, könne man den Kasten langsam öffnen. Dennoch sollte man weiterhin vorsichtig sein, da man möglicherweise eine Schlafmaus entdecken könnte. In diesem Fall müsse der Kasten umgehend wieder geschlossen werden, um die empfindlichen Tiere nicht beim Winterschlaf zu stören. Leere Nester können hingegen ohne Weiteres entfernt werden. urr Reinigung des Nistkastens ist es vollkommen ausreichend, diesen gründlich auszufegen, um mögliche Parasiten loszuwerden, die den Jungvögeln im kommenden Jahr zusetzen könnten. In jedem Fall sollte auf chemische Mittel bei der Reinigung des Nistkastens verzichtet werden.
Dennoch gilt es einiges zu beachten. So dürfen vermeintlich verlassene Schwalbennester an Hausfassaden und Stallungen auf keinen Fall entfernt werden, da Schwalben Zugvögel sind, die nach Rückkehr in die Brutgebiete ihre alten Nester wieder beziehen und nicht wie beispielsweise eine Amsel jährlich eine neue Brutstätte errichten. Zuwiderhandlungen sind im Naturschutzgesetzt geregelt und können mit Strafen geahndet werden.
Anders verhält es sich wiederum mit verlassenen Wespen- und Hornissennestern. Während diese im aktiven Zustand geschützt sind, dürfen sie nach Absterben der Tiere im Spätherbst ohne das Einholen einer Genehmigung selbstständig entfernt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass ein Wespen- oder Hornissennest auch wirklich verlassen ist, lohne es sich ncah Darstellung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Kreises hierfür die ersten Frosttage abzuwarten, denn dann sterbenwürden auch die letzten Tiere absterben. |