Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) weist eindringlich darauf hin, dass die Sichtbarkeit von Baustellen nicht nur angesichts der Jahreszeit und noch immer kürzer werdenden Tage, sondern auch durch Regen und Nebel beeinträchtigt sein kann. Aus diesem Grund müsse für eine ensprechende Sichtbarkeit gesorgt werden. Die (BG BAU) gibt hierzu Hinweise, was zu beachten sei. So müsse etwa, sofern das Tageslicht nicht mehr ausreicht, mit künstlicher Beleuchtung nachgeholfen werden, da zu schwaches Licht die Wahrnehmung von Gefahrstellen und das rechtzeitige Erkennen bewegter Objekte in der unmittelbaren Arbeitsumgebung, wie z. B. von Baumaschinen, erschwere. Aber auch für die Arbeiter gelte, dass Arbeiten bei schlechten Lichtverhältnissen zur Überanstrengung der Augen und Kopfschmerzen führen könne, wie Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU hervorhebt.
Die Auswahl an Beleuchtungslösungen reiche von Lichterketten über tragbare Lichtstative bis hin zu mobilen Lichtmasten. Lichtmasten müssten auf ebenem Boden aufgestellt werden, wobei die Herstellerangaben zu beachten seien. Zu beachten sei ferner, dass Verkehrswege mit mindestens 10 Lux beleuchtet werden sollten undArbeitsbereiche je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux bräuchten. Eigentlich nicht erwähnenswert, sondern selbstverständlich, dass die Lichtquellen für einen zuverlässigen Einsatz regelmäßig gewartet und gereinigt werden sollten.
Neben der entsprechend optimalen Ausleuchtung von Verkehrwegen und Arbeitsbereichen sei aber auch eine entsprechende Kleidung der Arbeiter wichtig. Die Warnkleidung müsse hell, sauber, gut sichtbar und reflektierend sein. Die Anforderungen an Farbe und Leistungsklasse der Warnkleidung richte sich dabei nach den jeweiligen Gefährdungen.Sie sollte mindestens der Klasse 2, besser aber der Klasse 3 entsprechen, bei der der Beschäftigte aus bis zu 150 Meter Entfernung erkennbar sei. |