Die Linke-Wetterau macht auf ihrer Homepage und in Facebook darauf aufmerksam, dass der sogenannte Rettungsschirm nur dem hochverschuldetem Land Hessen nutzt.Während Hessen die Darlehen für die Kreise und Gemeinden mit 0,25% Kreditzinsen finanzieren muss, wird der kommunale Finanzausgleich um ein Drittel zurück gefahren.
Die Linke macht auch darauf aufmerksam, dass die Gewinne von Kreissparkassen und Volksbanken zu ca. 40% an Kreise und Kommunen ausgezahlt werden könnten. Die kapitalistischen Parteien, allen voran CDU,SPD,FDP und FWG machen dabei jedoch nicht mit. Das Zocken und Verzocken öffentlicher Gelder scheint ihnen wichtiger.
Von daher wird der Rettungsschirm den Kreisen und Kommunen nur kurzfristig helfen. Im Klartext, es wird letztlich alles verramscht an Tafelsilber, was noch vorhanden ist, bei noch höheren Schulden.
Der Kreis wird die östliche Wetterau ausbluten lassen.
In vielen anderen Kommunen stecken die Kirchen mit ca.15% Finanzierung in den Kindergärten und Schulen mit drin, was die Haushalte etwas entlastet. In Hirzenhain ist man auf derartige Ideen (zum Glück) noch gar nicht gekommen.
Die Gewerkschaften plädieren für eine hohe Erbschafts- und Vermögenssteuer, die den Kommunen zugute kommen sollte.
Übrigens, was passiert eigentlich, wenn die Kommunen keinen ausgeglichenen schuldenfreien Haushalt vorweisen können? Machen sie sich dann vertragsbrüchig und zahlen den ganzen Kredit mit Zins und Zinseszins zurück?
RS. 18.12.2012
Hier die Antwort:
Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz
Vom 14. Mai 2012
§ 4
Zwangsmaßnahmen, Rückforderung, Berichts- und Nachweispflichten, Zuständigkeiten
(1) Bei Verletzung der Verpflichtungen können Zwangsmaßnahmen nach dem Siebenten
Teil der Hessischen Gemeindeordnung ergriffen sowie die Entschuldungshilfe und die Zinsdiensthilfen für die Zukunft eingestellt und für die Vergangenheit rückabgewickelt werden.
(2) Die Kommunen haben über die Fortschritte der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 vereinbarten Maßnahmen dem für die Finanzen zuständigen Ministerium halbjährlich zu berichten und diese nachzuweisen. |