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Wenn man einmal Pech hat, dann aber gleich eine richtige Pechsträhne, oh Mann! |
13.01.2019 12:14:50 |
Einen wahrlich schlechten Tag erwischte ein 42-Jähriger zur Mittagszeit am 7. Januar. Zunächst hielt er sich im Duisburger Hauptbahnhof auf, an und für sich nichts Verwerfliches. Dumm nur, dass Beamte der dort zuständigen Bundespolizei sein Gesicht aufgrund eines Haftbefehls erkannten und zwecks Klärung weiterer Modalitäten kontrollierten.
Bei der Überprüfung der Daten konnte ermittelt werden, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Diebstahls und des Erschleichens von Leistungen („Schwarz gefahren“) mit Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro hatte er bislang nicht gezahlt und alternativ zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt worden. Die Geldstrafe konnte der Verurteilte nicht entrichten.
Bei der vor Überführung in die Justizvollzugsanstalt darauf folgenden Durchsuchung „stockte“ der Mann sein Konto in den Räumlichkeiten der Strafverfolgungsbehörden um einen weiteren Punkt auf, indem ein Verschlusstütchens mit einer kleinen Menge Betäubungsmittel zum Vorschein kam. Ist also durchaus möglich, dass der Aufenthalt in einer Einrichtung auf Staatskosten etwas länger als bislang vorgesehen dauert. |
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