11.2. (11. Februar) - Europäischer (Gedenk)Tag des Notrufs
Es gibt viele Gedenk- oder Ehrentage, die nach Auffassung so manch staatlicher Stelle für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland der heutigen Zeit vermeintlich wichtig sein sollen, es aber garantiert nicht sind!
Ganz anders sieht es bei einigen Gedenktagen aus, die zwar essentiell wichtig sind, weil sie Leben retten oder schützen, die aber leider wohl kaum jemand kennt. Ein solch wichtiger, sicherlich weitgehend unbekannten Tag, begehen nicht nur die Deutschen, sondern die Bürger der gesamten Europäischen Union am 11. Februar, den „Tag des Notrufs“. Nun mag sich der ein oder andere zwar denken „so what“, aber in einer Notlage nutzt man ihn dann halt doch. Also warum sollte man sich seiner nicht gedenken?
Den Europäischen Tag des Notrufs gibt es seit 2009. Damit wollt und will das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die EU-Kommission nach eigenem Bekunden auf die seit 1991 europaweite Gültigkeit des Europanotrufs 112 hinweisen. Nicht zuletzt deshalb wurde auch das Datum, der 11.2., gewählt.
In der Feuer- und Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises geht im Schnitt alle 85 Sekunden ein Notruf ein, entweder durch eine automatische Gefahrenmeldeanlage oder einen Telefonanruf. 2018 wurden demnach rund 250.000 eingehende Anrufe, darunter waren etwa 425 Notrufe pro Tag.
Die NOTRUF-Nummer sollte aber wirklich immer nur in akuten Notfällen gewählt werden, also sofern Menschenleben bedroht sind. Die Polizei erreichen Hilfesuchende hingegen unter der 110.
Leider registrieren die Mitarbeiter der Leitstelle immer öfter, dass viele Menschen den Notruf auch dann wählen, wenn sie etwa einen Arzt sprechen wollen oder Fragen zu Medikamenten haben. Damit blockieren die Anrufenden aber die Notrufnummer für lebensbedrohliche Fälle, nicht zuletzt ist die 112 für derartige „Anfragen“ nicht gedacht, da es eben keine Notfälle sind! Den für derartige Fragen zuständigen Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreicht man unter der bundesweit gültigen Nummer 116 117. Sie sollte immer dann gewählt werden, wenn man die Hausärztin oder den Hausarzt außerhalb der Sprechzeiten nicht erreicht. Darüber hinaus gibt es einen Zahnärztlichen Bereitschaftsdienst, sowie mehrere Not-, Sorgen- und Beratungstelefone.
Gehörlose oder höreingeschränkte Menschen ein Notruf-Fax absetzen, welches über die 112 an die Leitstelle geschickt werden kann. Der Eingang des Telefaxes wird bei der Einsatzbearbeiterin oder beim Einsatzbearbeiter genau wie ein Telefonanruf signalisiert. Auf dem Formular wird aufgeschrieben, wer die Absenderin beziehungsweise der Absender ist und wo genau Hilfe benötigt wird. Ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei angefordert wird, erfolgt per Ankreuzverfahren. Zudem gibt es Platz für weitere schriftliche Ergänzungen. Die Leitstelle entsendet dann unverzüglich die angeforderte Hilfe und der Absender erhält ein Fax als Rückmeldung. |