Die seit Mitte Dezember 2016 gültigen Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beinhalten neue Regeln für die leichtere Anordnung von Tempo 30, genauere Vorgaben für Rettungsgassen auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen außerorts sowie des Radverkehrs. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verklehrs-Sicherheitsrates (DVR) in Bonn, Christian Keller, sieht in der neuen Novelle durch Schaffung von mehr Klarheit an verschiedenen Stellen und der Umsetzung von praxisnäheren Regelungen eine Verbesserung. Mit der Novelle sei es einfacher geworden Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen anzuordnen, die an Hauptverkehrsstraßen liegen. Bislang durftedort nur dann Tempo 30 angeordnet werden, sofern an bestimmten Stellen Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden konnten. Der DVR befürworte daher die erleichterte Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30 an Unfallschwerpunkten und in schutzwürdigen Bereichen. Der DVR plädiere darüber hinaus für einen Modellversuch, der analysiere, ob die Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 auf 30 km/h umgekehrt werden könne und solle, da im Sinne der Sicherheitsstrategie Vision Zero die Höchstgeschwindigkeiten auch innerorts den Gefährdungen angepasst werden müssten. Ein wissenschaftlich begleiteter Modellversuch sei hilfreich, um zu gesicherten Erkenntnissen hinsichtlich der festgelegten Wirkungen, der Reduktionspotenziale von Unfällen und deren Übertragbarkeit zu gelangen.
Auch für Rettungsgassen wurde die Vorschrift präzisiert. Demnach soll auf Straßen mit mindestens zwei Streifen für eine Richtung eine Gasse `zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen´ gebildet werden. Die bestehend Vorgabe, dass bei vierstreifigen Autobahnen die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden sollte, ist aufgegeben worden. Keller zeigt sich zuversichtlich, dass die neue Regelung Klarheit schaffe und damit die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern erhöhe.
Auch die Neuerung, dass Rad fahrende Kinder bis acht Jahre, die auf dem Gehweg fahren müssen, dort nun von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden dürfen, begrüßt der DVR. |