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Weimarer Richter auch weiterhin unter Verdacht
16.06.2022 15:12:56

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat unter dem 17.05.2022 gegen Christian Dettmar, Richter am Amtsgericht Weimar, Anklage wegen Rechtsbeugung in zwei tateinheitlichen Fällen erhoben.

Dem Vorwurf liegt zugrunde, dass unser Mandant in einer Kindschaftssache am 08.04.2021 eine einstweilige Anordnung erlassen hatte, mit welcher den Leitungen und Lehrern zweier Schulen in Weimar u.a. auferlegt hatte, gegenüber den Schülern von der Anordnung, Masken, insbesondere eine Mund-Nasen-Bedeckung, zu tragen, abzusehen. Auch solle gegenüber den Schülern die Anordnung, an Schnelltests zur Feststellung des SARS-CoV-2 teilzunehmen, unterlassen werden.

Der Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 gab der Staatsanwaltschaft Erfurt Anlass, mit Verfügung vom 22.04.2021 gegen Herrn Dettmar ein Verfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) einzuleiten.

Im Zuge der Ermittlungen kam es zu Durchsuchungen bei bei dem Richter sowie weiteren Personen am 26.04.2021 und am 29.06.2021.
Bei den Durchsuchungen wurde bei dem Richter, ebenso aber auch bei den von ihm beauftragten Sachverständigen sowie der als Rechtsbeistand der Kinder tätigen Anwältin, ebenso auch bei den als Kontaktpersonen des Richters betrachteten Zeugen und Richterkollegen sämtliche Kommunikationsmittel (Handys, Laptops, Computer, externe Festplatten etc.) beschlagnahmt und anschließend ausgewertet. Teilweise wurden auch die Wohnungen und Wohnhäuser von Beweispersonen (des Beschuldigten, der Verfahrensbeiständin) vollständig fotografisch festgehalten (was in der Regel durch die Durchsuchungsanordnungen nicht gedeckt ist). Selbst die Schlaf- und Kinderzimmer wurden abgelichtet und in Farbe aktenkundig gemacht.
Die nunmehr, knapp 14 Monate nach Beginn der Ermittlungen vorgelegte Anklage fördert im Vergleich zu den früher erhobenen Vorwürfen nichts Neues zutage.

Die ausführlichen Stellungnahmen der Verteidigung vom 09.05.2021 an das Amtsgericht Erfurt, vom 20.09.2021 an die Staatsanwaltschaft Erfurt sowie vom 15.12.2021 an die Staatsanwaltschaft Erfurt werden in der Anklageschrift schlicht ignoriert.

So wird völlig außer Acht gelassen, dass gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eine Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen voraussetzen. Bei dieser Aufklärung ist der Prozess des Faktenfindens und der rechtlichen Bewertung unmittelbar vergleichbar mit dem eines Staatsanwalts bei Aufnahme seiner Ermittlungen.

Diese Besonderheiten des amtswegigen Verfahrens bekommt die Staatsanwaltschaft Erfurt nicht in den Blick, wenn sie mit viel Pathos die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze zu Art. 97 Abs. 1 GG zitiert und eine „Neutralität und Distanz des Richters gegenüber den Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand“ proklamiert.

Das ist zwar in dieser Allgemeinheit alles richtig, geht jedoch daran vorbei, dass die Neutralität hier allein im Sinne von Unvoreingenommenheit zu verstehen ist; keineswegs ist es dem Richter in einer Kindschaftssache, also einem amtswegigen Verfahren, verboten, sich zu einem Sachverhalt der Kindeswohlgefährdung eine feste Meinung zu bilden und für sich daraus eine Verhaltensdirektive herzuleiten, insbesondere Sachverständige zu beauftragen, die aus seiner Sicht die Kindeswohlgefährdung genau analysieren und nicht bagatellisieren.

Das widerspricht auch nicht dem Bild des Richters, wie es in der
aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezeichnet wird: Der Richter darf sich durchaus in bestimmten Verfahren schon frühzeitig zu den entscheidungserheblichen Fragen ein Urteil bilden, solange gewährleistet ist, dass er weiterhin unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt (BVerfG, Beschluss vom 11.10.2011 – 2 BvR 1010/11 – BVerfGK 19, 110).

Die Verteidigung hat dies und noch einiges mehr in einem umfangreichen, vorgestern eingereichten Schriftsatz an das Landgericht Erfurt vorgetragen und beantragt, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Der Vorwurf der Rechtsbeugung ist abwegig. Das wird das weitere Verfahren erweisen, so der Verteidiger.

veröffentlicht von Mike Heerlein


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