Auch wenn jahreszeitlich noch Herbst ist, so steht doch der Winter alsbald vor der Tür Daher gelte es, schon jetztdaran zudenken den Wagen winterfest zu machen. eHier zählt etwa auf die. Auch sollten Eiskratzer, Schnee- oder Handfeger, Türschlossenteiser, Starthilfekabel und eine funktionierende Taschenlampe griffbereit sein. Nicht zu vernachlässigen sei aber, und vor allem, dass die Beleuchtung am Fahrzeug funktioniere.
Wintertaugliche Bereifung erkenne man an dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Reifenflanke. Ältere Reifen mit einer ausschließlichen M+S-Kennzeichnung gelten zwar übergangsweise bis 30. September 2024 noch als wintertauglich, aber nur dann, wenn sie bis zum 31.Dezember 2017 hergestellt wurden. Mit dieser Übergangsregelung will der Gesetzgeber finanzielle Härten vermeiden, dass bereits produzierte bzw. gekaufte Reifen noch aufgefahren werden können. Auch wenn eine generelle Winterreifenpflicht nicht besteht, gelt dennoch ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Wer mit falschen Reifen, aber auch fehlendem Frostschutzmittel oder abgenutzten Scheibenwischern unterwegs sei, riskiere ein Bußgeld zwischen 20 und 120 Euro. Je nach Schwere des Verstoßes und der daraus entstehenden Folgen, kämen möglicherweise sogar noch Punkte in Flensburg hinzu. Auch für sich lösende Eisplatten, welche Verkehrsteilnehmende verletzen könnte, sieht der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwischen 25 bis 120 Euro vor.
Neben dem winterlichen Fitmachen des Fahrzeugs sollte man aber auch einen verlängerten Bremsweg einplanen! Dieser sei bei nasser oder verschneiter Fahrbahn länger als auf trockenem, griffigem Asphalt. Auch gefrorener Raureif auf Brücken, Freiflächen nach Waldstücken oder Tunnelausfahrten könne zu einer gefährlichen Rutschpartie führen; hier sei vorsichtiges Fahren angesagt. Grundsätzlich gelte daher: Vorausschauendes Fahren könne Leben retten und Unfälle vermeiden! „Wer diese Regeln beachtet, kann auch im Winter sicher ans Ziel kommen.“, so Christoph Paßgang, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
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