Auch wenn es mittlerweile mal länger regnet, sollten unter der anhaltenden Trockenheit im Kreis Anlieger nahe Gewässer nicht dazu nutzen, um Ihre Gärten zu bewässern oder Teiche aufzufüllen. Denn das könne schlimme Folgen haben, da dies den verbliebenen Lebensraum der Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle siedeln, gefährdeten und Fische wegen mangelnden Sauerstoffs in Atemnot bringe.
Tim Hahlen, Umweltdezernent des Kreises, sagt dazu, dass, um Gewässer vor Trockenlegung zu schützen, Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen in den Sommermonaten nicht mehr vertretbar seien. Um dies sicher zu stellen, hat der Kreis durch eine Allgemeinverfügung Wasserentnahmen mit Pumpen untersagt. Ausgenommen hiervon seien nur landwirtschaftliche Wasserentnahme zum Tränken von Vieh, damit die landwirtschaftliche Tierhaltung nicht gefährdet werde. Allerdings sollten laut Kreis, sofern möglich, alternative Tränkwasserbeschaffungen (z.B. Grundwassernutzung, Trinkwassernutzung, Niederschlagswasserspeicherung und -nutzung o.ä.) geprüft werden, da es gelte, schädliche Gewässerveränderungen zu vermeiden.
Zum Schutz der Gewässer führt das Kreisumweltamt in den Sommermonaten verstärkt Kontrollen durch, um unzulässige Wasserentnahmen zu verhindern bzw. die ordnungsgemäße Durchführung genehmigter Entnahmen zu überprüfen. Verstöße wie das Einbringen von Staubrettern zum Anstau des verbliebenen Wassers oder das Entnehmen mittels Pumpen würden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und könnten mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.
In diesem Zusammenhang werde auch vom Baden und Schwimmen in Fließgewässern abgeraten, da wegen des niedrigen Wasserstandes, verbunden mit gleichen Einleitungsmengen z.B. aus Kläranlagen und hohen Wassertemperaturen, die Keimbelastung in den Fließgewässern hoch sein und zu gesundheitlichen Problemen führen könne. |