Mit dem Beginn des Frühlings laden Vogelgezwitscher und aufblühende Natur die Halter von Vierbeinern vermehrt zu laden zu mehr oder weniger langen Spaziergängen über Feld und Wiesen sowie durch den Wald ein. Daher appelliert das Veterinäramt des Kreises an die Hundehalter dabei ein rücksichtsvolles Verhalten an den Tag zu legen.
Der (Hinter-)Grund: die Wildtiere sollten nicht gestört werden, da sie sich zum einen auf die Geburt ihres Nachwuchses vorbereiten und zum anderen die Jungtiere einen geschützten Raum benötigen. Laut Veterinäramt müssen die Hunde im Wald außerhalb von Wegen und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, angeleint werden, Hierauf verweist Dr. Johannes Westarp, der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises. Beim Anblick eines freilaufenden Hundes könnten trächtige Wildtiere in panikartige Flucht versetzt werden. Das könnte schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben. Auch bereits geborene Jungtiere sind aber gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind. Sie könnten auch für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem könnte es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden. Es kommt leider auch immer wieder vor, dass auch landwirtschaftliche Nutztiere aus Schaf- und Rinderherden Opfer jagender Hunde werden. Auch ein solcher Vorfall kann für den Besitzer der Herde infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.
Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen, können im Einzelfall, nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt, nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährlich eingestuft werden und dürfen dann nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen. Daher appelliert Dr. Johannes Westarp mehr als eindringlich, dass Hundehalter Rücksicht nehmen sollten und ihren Hund im Wald GRUNDSÄTZLICH anzuleinen, um die Spaziergänge mit seinem Vierbeiner genießen zu können und Wild (oder auch andere zweibeinige Waldbesucher bei deren Erholungspaziergängen durch die „grüne Lunge“) nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden. |