Das Frühjahr 2023 naht, und damit die Zeit des Fischens. Aber wie es sich gehört, benötigt man hierfr eine amtliche Erlaubnis! Die Prüfung findet ab Montag, dem 3. April, an mehreren Tagen im Kreisfeuerwehrhaus, Neuenhof, in Siegburg statt. Unterteilt ist die Prüfung in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einen praktischen Part. In letzterem geht es unter anderem um den waidgerechten Zusammenbau eines Angelgeräts oder anhand von Bildtafeln entsprechende Artenkenntnisse der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen.
Das Mindestalter der Prüflinge beträgt 13 Jahren, ferner werden auch Personen, die unter Betreuung stehen, von dieser ausgeschlossen.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können bis zum 6. März, über die Leiter der Vorbereitungskurse oder direkt bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, entweder postalisch an Rhein-Sieg-Kreis,- Der Landrat -, Untere Fischereibehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, oder per E-Mail gerichtet werden.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 50 Euro.
Die schriftlichen Einladungen zur Prüfung mit Angabe des genauen Prüfungstages und der Uhrzeit werden etwa zwei Wochen vor Beginn der Prüfung auf dem Postweg versandt. Beginn der Prüfungen ist voraussichtlich vormittags.
Die Antragsteller werden gebeten, bei der Fischereibehörde erst nachzufragen, wenn bei ihnen auch eine Woche vor Prüfungsbeginn noch keine Einladung zur Teilnahme an der Fischerprüfung eingegangen sein sollte.
Bei bestandener Prüfung händigt die Untere Fischereibehörde ein Fischerprüfungszeugnis aus. Mit diesem können die neuen Fischer dann zu den Bürger- beziehungsweise Ordnungsämtern ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde gehen und sich den Fischereischein ausstellen lassen. |