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Auch in der `dunklen Jahreszeit´ müssen Fahrräder verkehrssicher – und sichtbar – unterwegs sein |
28.11.2019 12:56:24 |
Mit der Aktion „Sicheres Fahrrad - 2019" wollen Fahrradhändler und Polizei der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg (aber nicht nur die!) Licht in die dunkle Jahreszeit bringen. Die Maßnahme ließe sich sicher auch problemlos auf viele andere Regionen und Kreispolizeibehörden übertragen.
Als Kooperationspartner der Polizei verzichten acht Fahrrad-Fachbetriebe im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis auf den eigentlich fälligen Arbeitslohn und beheben kostenlos Mängel an Licht- und Bremsanlage von Fahrrädern.
Im vergangenen Jahr verunglückten im Gebiet der Polizei Rhein-Sieg 265 Radfahrer, 23 erlitten dabei schwere Verletzungen, zwei kamen sogar zu Tode. Als Unfallursache fanden die Beamten heraus, dass neben Verstößen gegen wichtige Verkehrsregeln vor allem auch Sicherheitsmängel an den den Fahrrädern, darunter auch die schlechte Erkennbarkeit im Straßenverkehr wegen fehlender oder unvorschriftsmäßiger Beleuchtung ursächlich waren. Diese Unfallursachen will die Polizei Rhein-Sieg (und sicher nicht nur die, sondern auch alle anderen Polizeibehörden landauf, landab) diese minimieren.Daher lautet der Appell: „Sorgen Sie im - eigenen Interesse - für die Verkehrssicherheit Ihres Fahrrades! Tragen Sie einen Fahrradhelm! Gut erkennbare Kleidung mit Lichtreflektoren sorgen für bessere Erkennbarkeit!“
Im Rahmen der "Aktion Sicheres Fahrrad - 2019" konnte die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg die acht Fahrrad-Fachbetriebe aus der Region als Kooperationspartner gewinnen. Der Fahrradbesitzer zahlt lediglich das für eine Reparatur erforderliche Material!
Die Verkehrsexperten der Polizei Rhein-Sieg raten den Radfahrern, sowie den Eltern Rad fahrender Kinder, das Angebot in Anspruch zu nehmen, um zur "dunklen Jahreszeit" die Räder in einen vorschriftsmäßigen und vor allem verkehrssicheren Zustand zu bringen. Im November 2019 wird die Kreispolizeibehörde gezielt Fahrradkontrollen durchführen und festgestellte Mängel im Interesse der Unfallverhütung ahnden. Dies kann nach Darstellung der Polizei zu Anzeigen und Verwarnungsgeldern führen. Statt des hierfür zu erhebenden Regelsatzes von mindestens zehn Euro
sollte man dieses Geld besser unverzüglich in eine notwendige Reparatur für die Materialkosten investieren. Außerdem sollten Radfahrer bedenken, dass sie im Falle einer Beteiligung an einem Unfall aufgrund eines verkehrsunsicheren Rades mit Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung rechnen. |
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