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Regeln sind dazu da eingehalten zu werden, das gilt für E-Scooter-Fahrer wie auch Fahrradfahrer!
17.10.2019 23:07:14
Warum sollen sich E-Scooter-Fahrer in der Siegburger Fußgängerzone an Regeln halten, wenn das schon mit Fahrradfahrern nicht klappt? Appelle ersetzen keine Verkehrsregeln! In anderen Städten, etwa Hennef, werden Fahrradfahrer sanktioniert, wenn sie sich nicht an das Gebot des Schutzzeichens 242 halten? Ok, Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge, abBer dennoch braucht und muss kein Fußgänger in diesen durch die entsprechenden Schilder gekennzeichneten Bereiche damit rechnen von einem solchen `auf die Hörner´genommen zu werden! Verkehrszeichen wie Nr. 242 sind VORSCHRIFTEN oder GEBOTE, an die man sich zu halten hat. Es gilt also ZU SCHIEBEN! Warum aber sollten sich dann E-Scooter-Fahrer darüber hinwegsetzen dürfen? Weil es `cool´ aussieht´?Weil es `hip´ ist?
Die Befürworter der Scooter argumentieren, dass, wenn sich alle an Regeln halten, alles OK sei. Und wenn das schon bei Fahrradfahrern in der Siegburger Fußgängerzone schon nicht klappt, wieso sollte es dann mit den „Rollern“ funktionieren?
Und last but not least weist sogar das Straßenverkehrsamt der Kreisstadt auf die einzuhaltenden REGELN hin: geltende Promillegrenze von 0,5 ‰, innerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit E-Scootern nur auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, bei getrennten Geh- und Radwegen im Bereich für Radfahrer, auf Radstreifen oder in Fahrradstraßen fahren. Also NICHT in der Fußgängerzone oder im Bereich des Marktplatzes! Außerorts darf zusätzlich auf dem Seitenstreifen gefahren werden. Nur wenn diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind, darf man mit den E-Rollern auch auf der Fahrbahn und innerhalb von Ortschaften auch in verkehrsberuhigten Bereichen fahren. Sind spezielle Bereiche, wie beispielsweise reine Gehwege oder Fußgängerzonen nicht durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gekennzeichnet, sind E-Scooter dort auch tabu, wobei völlig unerheblich ist, ob der Motor des E-Rollers eingeschaltet ist, oder nicht. Zudem gilt, dass Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (und in Fußgängerzonen) immer Vorrang haben. Das bedeutet, sollte es eng werden, müssen E-Scooter warten! (aber das trifft für die Tabuzone Fußgängerzone ja ohnehin nicht zu!)

veröffentlicht von Sigurt G. Zacher


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