Es mag zwar selten vorkommen, aber manchmal passiert es halt doch. Man kommt an eine Unfallstelle, stellt fest, dass ein Verunfallter weder bei Bewusstsein ist, noch atmet, weiß aber nicht so recht, wie man jetzt richtig reanimiert. Aus diesem Grund leitet etwa die Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises seit 2014 Laien am Telefon bei Wiederbelebungsmaßnahmen an.
Wie Michael Jaeger, Dezernent für Bevölkerungsschutz des Kreises, hervorhebt, wurden 2018 Laien in 150 Fällen telefonisch begleitet. Eine solche Maßnahme überbrücke die Zeit, die verstreicht, bis der Rettungsdienst beziehungsweise der Notarzt eintreffen - und könne für den Patienten entscheidend sein. Dabei gehen die Rettungsassistenten der Leitstelle mit den Anrufern eine Checkliste an Fragen durch – nach der Feststellung einer vorliegenden lebensbedrohlichen Situation geben sie klare Anweisungen, was zu tun ist, wie Rainer Dahm, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz hervorhebt. Die Mitarbeiter der Rettungsleitstelle bleiben so lange am Telefon, bis der Rettungsdienst beim Patienten eintrifft.
Oft hätten die Anrufer Angst, sie könnten etwas falsch machen, wie Jaeger bemerkt. Aus diesem Grund bemühe sich der Disponent der Leitstelle zu vermitteln, dass für solch ein Angstgefühl kein Anlass bestehe, denn falscher sei es allemal, nichts zu tun! Derart angeleitet, könnten Laien zum Lebensretter werden.
Das Limit für das Erreichen des Einsatzortes liegt im städtischen Bereich bei acht Minuten nach Eingang des Notrufs, im ländlichen Bereich sind dies zwölf Minuten. In dieser Zeit könnten Laien, angeleitet durch die Leitstelle, wesentlich dazu beitragen, dass ein Patient überlebt. |