Die Eingriffe in den Straßenverkehr aufgrund Erfordernisse Dritter steigen stetig. Hier zu nennen sind etwa die Anlieferung von Fertigbauteilen, die Einrichtung von Halteverboten für Umzüge, die Behebung von Wasserrohrbrüchen, das Aufstellen von Gerüsten für Sanierungsarbeiten oder auch Maßnahmen im Rahmen des Breitbandausbaus für schnelles Internet. Bis zu 1.500 solcher Maßnahmen müssen für die acht rechts- und linksrheinischen Gemeinden vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises jährlich koordiniert werden.
Um dies für alle Verkehrsteilnehmer optimal planen zu können, empfiehlt das Straßenverkehrsamt eine Antragstellung mindestens 14 Tagen vor Beginn der Maßnahme, da die zu treffenden Vorbereitungen sehr komplex sind oder sein können, um ein gute Abstimmung aller Beteiligten vor der Einrichtung der Baustelle zu gewährleisten. So müssten Absprachen mit dem zuständigen Gemeindeordnungsamt getroffen werden, aber auch gegebenenfalls die Kreispolizeibehörde Siegburg oder das Polizeipräsidium Bonn, bei Bedarf mit dem Linienbusbetreiber und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW aufgenommen werden. Weitere Auswirkungen könnten aber auch sein, dass die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises informiert werden müsste, welche bei der Anfahrt zu Notfällen mit günstigen Alternativrouten reagieren muss.
Die umsichtige und professionelle Bearbeitung der Anträge trage nach Darstellung der Kreisbehörde jedoch mittlerweile Früchte: Demnach konnten im vergangenen Jahr bei unangekündigten Baustellenkontrollen lediglich nur überwiegend leichte Verstöße festgestellt werden, welche zumeist noch vor Ort behoben werden konnten. Bedauerlicherweise wurden auch gröbere Verstöße und schlechte Absicherung von Baustellen festgestellt – allerdings in deutlich weniger Fällen. Dies wurde mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens geahndet. |