Elterngeld soll jungen Familien helfen, ihre Lebensgrundlage zu sichern, wenn diese nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten gehen können. Anspruch auf Elterngeld haben aktuell Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von der Höhe des Einkommens vor Geburt des Kindes und von der Elterngeld-Variante, für die man sich entscheidet: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Diese Varianten lassen sich auch miteinander kombinieren.
Nach einer Online-Registrierung mit einem Benutzerkonto unter familienportal.nrw/elterngeld wird der Antragsteller durch die Antragstellung geleitet. Ist alles ausgefüllt, muss die Seite ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden und mit allen notwendigen Nachweisen postalisch ans Kreissozialamt im Kreishaus Siegburg gesendet werden. Die postalische Versendung ist leider erforderlich, da sich die Umstellung zum Online-Antrag des Landes NRW noch in einem Zwischenstadium befindet. Zukünftig abe soll der Antrag auf Elterngeld komplett digital möglich sein, mit einer digitalen Unterschrift und durch Hochladen der entsprechenden Nachweise auf das Portal. |