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Kreisweites Starkregen-Risikomanagement im Rhein-Sieg-Kreis kommt |
12.06.2023 16:30:02 |
Der Bau- und Vergabeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung vom 27. April 2023 die Vergabe des kreisweiten Starkregen-Risikomanagements an ein Planungsbüro beschlossen. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Starkregen-Gefahren- und -risikokarten sowie die Erstellung eines Handlungskonzepts. Der jetzigen Vergabe war eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und den neunzehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Erstellung eines kreisweiten Risikomanagements vorausgegangen. Die gesamte Planung soll nach Darstellung des Kreises bis Mitte 2025 abgeschlossen werden.
Wie Landrat Sebastian Schuster anlässlich des Beschlusses hervorhob, seien mit der kreisweiten Zusammenarbeit die besten Voraussetzungen für ein effektives Starkregen-Risikomanagement geschaffen worden. Von der Bündelung des Wissens und der Kräfte würden alle Bürger des Kreises profitieren.
Das Risikomanagement sieht eine Analyse der hydraulischen Gefährdung (Hydraulik: Lehre vom Strömungsverhalten des Wassers) sowie eine Risikoanalyse und ein Handlungskonzept vor. In einem ersten Schritt werden durch die hydraulische Gefährdungsanalyse zunächst Starkregen-Gefahrenkarten erstellt, ähnlich der Starkregen-Gefahrenhinweiskarte NRW. Diese sollen dann zeigen, wo sich bei unterschiedlichen Niederschlagsszenarien Wasser einstaut und e eine Straße unpassierbar machen könnte. Gegenüber der landesweiten Karte soll der Detailgrad der Gefährdungsanalyse und folglich deren Aussagekraft für den Kreis höher sein. Ohne Einbeziehung der durch Gemeinden und Städte vor ihrer Haustür gemachten Erfahrungen würde das aber nicht gehen. Bei allen Schritten sei daher eine enge Zusammenarbeit zwischen Ingenieurbüro, Kreisverwaltung und den kreisangehörigen Kommunen erforderlich.
In einem zweiten Schritt wird ie Auswertung der Starkregen-Gefahrenkarten und Ermittlung kritischer Objekte dann zur Bewertung der lokalen Überflutungsrisiken herangezogen werden können. Die Risikoaspekte sollen mögliche materielle wie immaterielle Schäden berücksichtigen, zu denen etwa finanziell bezifferbare Schäden an Gebäuden und Infrastruktur sowie Gefährdungen der Gesundheit, Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit, Beschädigungen von Kulturgütern und Umweltschäden gehören.
Im dritten und letzten Schritt soll die Risikoanalyse nach Bekunden des Kreises dazu genutzt werden eine planerische Grundlage für ein Handlungskonzept mit dem Ziel zu bilden, Maßnahmen zwischen dem Kreis sowie den Städten und Gemeinden zu koordinieren und zu kommunizieren. Teil des letzten Schrittes sei auch ein Informationskonzept, dass den Bürgern bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Hochwasser durch Starkregenereignisse helfen soll.
Der Kreis hebt aber schon jetzt eindringlich hervor, dass mit der Erstellung des Handlungskonzepts das Starkregen-Risikomanagement im Jahr 2025 bei weitem nicht abgeschlossen sein wird. Nach Worten von Tim Hahlen, dem Umwelt-Dezernenten des Kreises, sei und bleibe der Überflutungsschutz eine Gemeinschafts- und Daueraufgabe, an der alle Beteiligten gemeinschaftlich arbeiten müssen. Auch die Bürger seien daher aufgefordert sich stetig und ständig zu informieren und eigenverantwortlich geeignete Maßnahmen zu treffen, um ihr privates Eigentum vor Überflutung zu schützen. Er empfiehlt daher für diese eine fachkundige Planung und Ausführung. |
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