Medizintourismus ist eine Entwicklung des 21.Jahrhunderts – jedenfalls in Europa. Die Ursachen dafür sind mannigfaltig. Sichtbar ist, dass weltweit ca. 60 Länder daran beteiligt sind, mit qualitativ hoch stehender medizinischer Technik und niedrigen Preisen mobile Patienten für sich zu gewinnen. Seit der Patient in Europa zum Konsumenten wurde, sind Bestrebungen vorhanden, die damit einhergehende Wahlfreiheit rechtlich abzusichern. Seit Mitte der 90er Jahre bearbeitet der Europäische Gerichtshof diese Materie. Die zentrale Linie der Entscheidungen zeigt einen Pfad. Die Zugänglichkeit zu medizinischen Leistungen innerhalb des Gebietes der gesamten Europäischen Gemeinschaft soll gewährleistet sein. Anfang des 21.Jahrhunderts begann die Europäische Kommission sich des Themas der Patientenmobilität anzunehmen und umfangreiche rechtliche Kodifizierungen vorzubereiten.
Die Einführung wird aus diesem Anlass einen allgemeinen Überblick über die Gesamtthematik bieten und ihren Schwerpunkt auf die europäischen Regelungen legen, die z.T. bereits geltendes Recht sind oder als geltendes Recht sich in Vorbereitung befinden. Ein Schlaglicht wird ebenso auf die rechtliche Situation von Patienten geworfen, die auf die ein oder andere Weise in ihrer Erwartung gegenüber der medizinischen Behandlung im Ausland enttäuscht wurden.
Montag, 3. Mai 2010, 19.30 Uhr, VHS-Haus Kaarst, Am Schulzentrum 18, 7,50 Euro, Abendkasse
Referent: Hans Georg Woköck
Kontakt 02131 963945
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