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Meningokokken-B-Impfung fr Babys und Kleinkinder ab sofort Pflichtleistung aller gesetzlichen Krank |
11.06.2024 12:36:49 |
Fr einen bestmglichen Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen hat die Stndige Impfkommission (STIKO) im Januar 2024 ihre Impfempfehlung fr Babys und Kleinkinder erweitert und empfiehlt neben der Standardimpfung gegen Meningokokken C nun auch eine Standardimpfung gegen Meningokokken B. Beide Impfungen sollten frhestmglich durchgefhrt werden. Die erweiterte Empfehlung der STIKO schliet jedoch auch Nachholimpfungen gegen Meningokokken B bis zum fnften Geburtstag ein. (1) Diese neue Standardimpfung wurde im Mrz/April 2024 vom Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-R) aufgenommen. (2) Nach Prfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Verffentlichung im Bundesanzeiger (3) ist der G-BA-Beschluss jetzt in Kraft getreten. (4)
Damit gehrt nun auch die Meningokokken-B-Impfung fr Suglinge und Kleinkinder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird also ab sofort von allen Kassen verpflichtend bernommen. Ab Aufnahme der Impfung in die regionalen Impfvereinbarungen der Kassenrztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen ist eine Verordnung ber den Sprechstundenbedarf (SSB) und eine Abrechnung ber die Versichertenkarte mglich.
Implementierung in regionale Impfvereinbarungen erleichtert Verordnung und Abrechnung
Die Aufnahme der Impfung in die regionalen Impfvereinbarungen der KVen erfolgt unterschiedlich schnell, wobei es eine maximale Frist von drei Monaten gibt. (5) Bis dahin gilt also trotz Leistungsanspruch der Versicherten zunchst noch das Rckerstattungsverfahren: Eine Verordnung der Impfung durch die rzt*innen erfolgt wie bisher auf Privatrezept, die Rechnung geht an die Krankenkasse und der Betrag wird von der Kasse verpflichtend rckerstattet. Sobald die Verhandlungen der KVen mit den Krankenkassen abgeschlossen und damit die Durchfhrung, Abrechnung und Vergtung der Impfung vertraglich geregelt sind, ist eine Verordnung ber den SSB und eine Abrechnung ber die Versichertenkarte mglich. Dies wird voraussichtlich bis August 2024 bundesweit der Fall sein.
Meningokokken-Erkrankungen knnen schnell lebensbedrohlich verlaufen
Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie knnen aber innerhalb weniger Stunden zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzndung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) mit schweren Folgen wie Narben und Amputationen fhren. (6) Babys und Kleinkinder haben aufgrund ihres noch nicht gnzlich ausgereiften Immunsystems das hchste Erkrankungsrisiko. (7) Trotz intensivmedizinischer Behandlung kann es bei 20 % der Patient*innen zu Komplikationen und Sptfolgen wie Hrverlust, Erblinden, Vernarbungen oder dem Verlust von Gliedmaen durch Amputationen kommen. (8) Aktuell ist die Meningokokken-Gruppe B mit 62 % fr die meisten Meningokokken-Erkrankungen in Deutschland verantwortlich, gefolgt von Y, W und C. (9) Fr einen umfassenden Schutz ist die Meningokokken-ACWY-Impfung zustzlich mglich, die vor allem bei Reisen empfohlen wird, aber noch nicht Teil des Standardimpfprogrammes ist.
STIKO-Empfehlung schliet Nachholimpfungen ein
Die meisten Meningokokken-Flle treten bei Kindern unter fnf Jahren auf, wobei das Risiko im ersten Lebensjahr am hchsten ist. Daher empfiehlt die STIKO die beiden Standardimpfungen zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen frhestmglich durchzufhren und bisher nicht erfolgte Impfungen schnellstmglich nachzuholen. Die Nachholimpfung gegen Meningokokken B wird bis zum fnften Geburtstag empfohlen, falls es vorher keine Immunisierung gab.
Eltern sollten ihre Kinderrztin bzw. ihren -arzt jetzt auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen ansprechen und nach einer Empfehlung fragen.
Weitere Informationen unter: www.meningitis-bewegt.de.
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Referenzen
(1) RKI: Epidemiologisches Bulletin 03/2024. Verfgbar unter: https://bit.ly/3O6N2PX. April 2024.
(2) G-BA Beschluss zur Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung Meningokokken B Impfempfehlung vom 7. Mrz 2024 inklusive der nderungen vom 4. April 2024. Verfgbar unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/6500/.
(3) Bundesministerium der Justiz. Bundesanzeiger. Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses ber eine nderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlung Meningokokken-B-Impfung vom: 18.01.2024.
(4) Bundesministerium fr Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses ber eine nderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung Meningokokken B-Impfempfehlung: Amtliche Verffentlichungen Bundesanzeiger. Mai 2024.
(5) SGB V (Fnftes Buch Sozialgesetzbuch). 132e.
(6) BZgA: Erregersteckbrief Meningokokken. Verfgbar unter: https://bit.ly/34WO5Zw. April 2024.
(7) Deutsches Grnes Kreuz: Hufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfgbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. April 2024.
(8) Deutsches Grnes Kreuz: Hufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfgbar unter: https://bit.ly/2O8tlaw. April 2024.
(9) RKI: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de. Stand: Epidemiologisches Jahrbuch 2022. Fallzahlen gem Referenzdefinition; Meldepflicht gem IfSG; Meningokokken-Erkrankungen mit Angabe der Serogruppe. April 2024. |
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