Es kommt leider immer wieder vor, das Dinge, die durch Einbruch oder Veruntreuung dem rechtmäßigen Besitzes entzogen werden, in Hehlerläden oder im Internet feilgeboten werden. So geschehen kürzlich in Köln, wo ein Mitte Juli entwendetes Fahrrad im Internet angeboten wurde. Die Eigentümerin des Rades hatte eigenständig auf den verschiedenen Portalen im Netz auf „Fahndung“ gemacht, und wurde fündig! Mit dem Ergebnis ihrer Recherche begab sie sich zur Polizei, die den „Anbieter“ festsetzten und zur Feststellung von dessen Identität mit zur Wache nahmen und der glücklichen Eigentümerin ihren Drahtesel wieder aushändigten. |