In der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen arbeiten deren Mitarbeiter oft mit Gefahrstoffen, deren Arbeitgeber die Tätigkeiten dokumentieren müssen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erleichtert nach eigener Darstellung fortan diese Aufgabe durch ein neues Programm, dessen Eingabehilfe es leichter machen soll die Daten einzutragen. Spätfolgen aus dem Arbeitsleben zeigen sich oft erst im Alter. Gerade bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen kann es Jahre dauern, bis diese nach einem falschen Umgang auftreten. Aus diesem Grund sind Unternehmen verpflichtet für jeden Arbeitnehmer ein aktualisiertes Gefahrstoff-Verzeichnis zu führen. In diesem sind Höhe und Dauer sowie Häufigkeit der Exposition festzuhalten. Dies Verzeichnis muss das Unternehmen 40 Jahre aufbewahren. Am Ende des Arbeitslebens wird dem Beschäftigten eine komplette Übersicht über die Gefahrstoff-Kontakte ausgehändigt.
Arbeitgeber können diese „Aushändigungspflicht“ an die Unfallversicherungsträger übertragen. Dafür hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2015 die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) eingerichtet. Hier können die Unternehmen alle Daten für ihre Beschäftigten eingeben. Die ZED speichert diese und kann die Daten bei Anfrage übermitteln. Die ZED ist damit ein wichtiges Hilfsmittel, um bei Berufskrankheiten-Verfahren zu unterstützen.
Die BG Bau möchte es den Unternehmen erleichtern, die Daten einzugeben. Seit dem 15. März finden sich daher auf der Internetseite der BG Bau ein entsprechendes Programm zum Download und weitere Infos, mit der Unternehmen den Aufwand ihrer Nachweispflicht verringern können, wie Bernhard Arenz, Leiter der Präventionsabteilung der BG Bau, hervorhebt. |