Mit einem eher ungewöhnlichen und sicher nicht alltäglichen Fall sahen sich Beamte der Bundespolizeiwache Bremen in diesen Tagen konfrontiert. Da wollte jemand wirklich, ohne Scherz, die Wache im Hauptbahnhof käuflich erwerben! Häh, geht’s noch? Wie verpeilt muss da einer sein!
Unter eher fadenscheinigen Gründen hatte ein 17-jähriger Jugendlicher aus Achim zunächst einen Rettungswagen angefordert und danach nach Angaben der dort Bediensteten mit seinen großspurigen Reden knapp den „Beliebtheits-Award“ verpasst.
Der mit 1,24 Promille alkoholisierte Jugendliche bat zunächst nachts um 03:40 Uhr um Hilfe, weil er unter "akutem Eisenmangel" leide. Die Notrufnummer habe er nach eigenen Angaben bereits mehrfach gewählt und einen Rettungswagen zur Bundespolizeiwache bestellt. Dass allein die mehrfache Nutzung des Notrufs eine Straftat war, schien er aufgrund seiner „Dosierung“ nicht realisiert zu haben. Die Notwendigkeit von Erster Hilfe-Maßnahmen, also erst recht nicht die Heranzitierung eines Rettungswagens, ergab sich für die Bundespolizisten jedoch nicht.
Und wieso stand der 17-jäjhrige kurz vor dem „Beliebtheits-Award“? Nun ja, der Jugendliche prahlte auch damit, "dass sein Vater ihm so viel Geld geben würde, dass er die Wache samt Personal kaufen könne", was die Beamten dankend ablehnten und ihn stattdessen in Gewahrsam nahmen.
Doch mit dem recht sonderbaren Verhalten gegenüber den Beamten der Bundespolizei war die Sache scheinbar nicht erledigt, denn auch gegenüber der Besatzung des Rettungswagens, die selbstverständlich wegen mangelnder Behandlungsbedürftigkeit entschied ohne ihn wieder abzufahren, verhielt er sich ähnlich respektlos. Nach Ansicht der beteiligten Amtsträger hatte lediglich den Anschein, der junge Mann wäre nur darauf aus, unter Blaulicht heimgebracht zu werden. Es wurde von diesen auch gemutmaßt, dass er vielleicht auch nicht vermögend genug war, sich ein 9-Euro-Ticket leisten zu können.
Dem Transferwunsch nach Hause erfüllte ihm schließlich seine Mutter, die ihren Filius auf der Wache abholte. Die schriftliche Bescheinigung „seiner Glanzleistung“ erhielt er schließlich noch in Form einer Strafanzeige wegen des Missbrauchs von Notrufen im Zusammenhang mit dem Vortäuschen von Hilfsbedürftigkeit. Ob er daraus etwas gelernt haben wird? Wie heißt es so schön, man soll die Hoffnung nicht aufgeben! |