Der am heutigen Tag im Zweigbüro von Jehovas Zeugen eingegangene Bescheid der Senatskanzlei Bremen hat große Freude ausgelöst. „Wie kürzlich in Baden-Württemberg, so konnte jetzt auch im Bundesland Bremen das fast ein Jahrzehnt laufende Verfahren ohne nochmaligen Gerichtsprozess abgeschlossen werden“, sagt Werner Rudtke, Sprecher von Jehovas Zeugen in Deutschland.
Der Zweitverleihung war ein historischer Prozess beim Bundesverfassungsgericht vorausgegangen. Dieses hat im Juni 2015 Satz 2 der Bremer Landesverfassung, der die Verleihung der Körperschaftsrechte durch Gesetz vorschrieb, für nichtig erklärt. Die Bremer Bürgerschaft hatte – entgegen der zutreffenden Rechtsaufassung ihrer eigenen Verwaltung – am 12. Mai 2011 den Erlass eines entsprechenden Gesetzes abgelehnt. Bereits 2009 stellte die Bremer Senatsverwaltung nach ausführlicher Prüfung des Antrags im Einklang mit den meisten übrigen Bundesländern fest, dass Jehovas Zeugen alle Anforderungen für die Verleihung erfüllen.
Die jetzt erfolgte Verleihung orientiert sich an dem Verhalten der anderen Bundesländer, so wie dies im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2015 (2 BvR 1282/11) als Leitlinie festgelegt wurde.
Jehovas Zeugen sind eine der bekanntesten religiösen Minderheiten in Deutschland. Sie sind für ihre Gesetzestreue und absolute Friedfertigkeit bekannt. „Nach den fortlaufenden Untersuchungen aller Bundesländer über Jahrzehnte kann man sicher sagen, dass jegliche Zweifel an der Rechtstreue von Jehovas Zeugen widerlegt sind“, so Rudtke. In Bremen sind Jehovas Zeugen schon seit ca. 100 Jahren tätig. Es gibt dort etwa 2 000 Zeugen Jehovas in etwa 30 Versammlungen (örtliche Kirchengemeinden).
Vor 25 Jahren – unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands – beantragten Jehovas Zeugen den Körperschaftsstatus. Die Erstverleihung erfolgte am 13. Juni 2006 in Berlin nach einem durch viele Instanzen geführten Gerichtsverfahren. Kurz darauf wurden in allen Bundesländern Zweitverleihungsanträge gestellt. Die überwiegende Mehrheit der Anträge wurde 2009 positiv beschieden. In Rheinland-Pfalz erfolgte die Verleihung zugunsten von Jehovas Zeugen nach rechtskräftig gewordenem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz am 1. Juni 2012. In Baden-Württemberg fand die Verleihung mit Urkunde vom 10. November 2015 statt.
Rudtke: „Wir freuen uns über den guten Ausgang des Verfahrens. Auch wenn es im Laufe des Zweitverleihungsverfahrens seitens der Bremer Bürgerschaft zu Vorgehensweisen kam, die sich aus unserer Sicht als durchaus problematisch darstellten, werden wir mit dem Land Bremen um ein weiterhin gutes Verhältnis bemüht sein, wie dies auch in der Vergangenheit der Fall war. Schließlich entspricht das unserem christlichen Selbstverständnis. Werte wie Hilfsbereitschaft, Nächstenliebe, Friedfertigkeit werden wir weiterhin fördern - dies ungeachtet jeder wirtschaftlichen und politischen Veränderung in unserem Umfeld. Wir werden den Bürgern von Bremen Mut machen, nach solchen Prinzipien zu leben, und so dazu beitragen, dass alle Bürger in einem lebenswerten Umfeld aufeinander zugehen.“
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