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Verfassungsbeschwerde von Jehovas Zeugen hat wieder Erfolg
12.08.2015 15:17:58
Bestimmung der Landesverfassung Bremens für nichtig erklärt
Selters/Taunus — Mit der Entscheidung öffnet das Bundesverfassungsgericht den Weg, dass Jehovas Zeugen auch in Bremen die Körperschaftsrechte erhalten. Dazu Werner Rudtke, Sprecher des Zweigkomitees von Jehovas Zeugen: „Wir gehen jetzt davon aus, dass das Land Bremen rasch einen Weg findet, dem Urteil zu entsprechen, und wir wie in den allermeisten anderen Bundesländern die Körperschaftsrechte erhalten.“
Nach mehr als 15-jähriger Verfahrensdauer erhielt die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland im Jahr 2006 die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Folge wurden in allen anderen Bundesländern Zweitverleihungsanträge gestellt. Die Zweitverleihungen erfolgten überwiegend im Jahr 2009. In den Ländern Baden-Württemberg, Bremen und Nordrhein-Westfalen stehen sie bis heute noch aus.
Die Bremer Verwaltung hatte ihre Prüfung der Verleihungsvoraussetzungen positiv abgeschlossen. Der daraufhin vom Bremischen Senat 2009 eingebrachte Gesetzentwurf zur Verleihung der Körperschaftsrechte wurde 2011 von der Bremischen Bürgerschaft abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht stellt mit seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni 2015 (2 BvR 1282/11) fest, dass die Religionsgemeinschaft hierdurch in ihrer Religionsfreiheit verletzt wurde. Außerdem wurde die zugrundeliegende Regelung der Landesverfassung der Freien und Hansestadt Bremen für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Damit gewinnen Jehovas Zeugen erneut ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Verleihung der Körperschaftsrechte.
Jehovas Zeugen gehen davon aus, dass nun Bewegung in die noch offenen Zweitverleihungsverfahren kommt. Insbesondere stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass „die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten gebietet …, dass die Länder ihre jeweilige Prüfung nicht völlig losgelöst von den in den anderen Ländern gewonnenen Ergebnissen durchführen, sondern diese angemessen berücksichtigen“. Weiter führen die Richter aus, dass das wichtige Merkmal der Rechtstreue nicht regional teilbar sei. Die Rechtstreue der Religionsgemeinschaft wird nun bundesweit bereits seit einem Vierteljahrhundert geprüft und bestätigt.
Die mehr als 2 000 Zeugen Jehovas in Bremen erwarten nun, dass auch ihnen ihre legitimen Rechte vollständig gewährt werden.

Medienkontakt:
Gajus Glockentin, Telefon +49 (0)6483 412877
www.jw.org

veröffentlicht von Schalies Hans-Joachim


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