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Wer ein Haftbefehl offen hat, sollte auch im Straßenverkehr nicht unbedingt auffallen wollen |
26.11.2019 11:26:10 |
Sichtlich „ungeschickt“ stellte sich ein Autofahrer in Gelsenkirchen an. Denn wer einen Haftbefehl offen hat, sollte nicht unbedingt in eine Verkehrskontrolle geraten. Anfang November verließ einen fast 30-Jährigen jedenfalls das Glück des unentdeckt Bleibens, In der Personenüberprüfung im Rahmen einer Verkehrskontrolle der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde nämlich offenkundig, dass es da einen offenen Haftbefehl gab. Neben der Durchsetzung dessen erwartet den Mann nun ein weiteres Strafverfahren wegen gleichgelagerten Delikts. |
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