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Endlich griff Justiz mal durch – der Verurteilte erhielt eine Bewährungsstrafe |
05.02.2019 22:34:36 |
Am 21. Januar nahmen Polizeibeamte einen 53-jährigen polnischen Staatsbürger vorläufig fest, der dabei beobachtet worden war, wie er in einem Supermarkt in Bulmke-Hüllen Waren stehlen wollte. Da er kein Deutsch sprach und sich nicht ausweisen konnte, nahmen ihn die Polizeibeamten mit um seine Identität festzustellen. Dabei stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Essen ausgeschrieben war. Bei seiner Durchsuchung fand man in seiner Hose ein Taschenmesser. Gegen die Maßnahmen auf der Wache leistete der alkoholisierte Mann massiven körperlichen Widerstand. Da er in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt und die Gefahr bestand, dass er sich den anhängigen Strafverfahren durch Flucht entzieht, nahmen ihn die Beamten vorläufig fest und brachten ihn ins Gewahrsam. Die Staatsanwaltschaft Essen leitete ein sogenanntes "beschleunigtes Verfahren" ein, woraufhin das Amtsgericht Gelsenkirchen ihn zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Diebstahls mit Waffen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilte. |
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