Dass manche, die eigentlich im Rahmen der Sozialisation zumindest bis zum 18. Lebensjahr von Elternhaus und Schule, sowie im Rahmen der Erlangung des Führerscheins Gesetze, Richtlinien und Verkehrsregeln und womöglich sogar vielleicht im Rahmen der beruflichen Ausbildung (Lehre) gelernt und verinnerlicht haben sollten, all das verdrängt oder vergessen zu haben scheinen, stellte leider wieder einmal ein alkoholisierter Mensch, in diesem Fall dem sogenannten „Ruhrgebiet“, die Örtlichkeit ließe sich aber problemlos auf jeden Fleck in der Bundesrepublik Deutschland darstellen, wohl als „grandiose“ Fehleinschätzung jener Personen mit gesundem Menschenverstand und Sozialkompetenz dar, als dieser vorbenannte Ruhrpöttler mit seinen Hunden spazieren ging.
Ob er, sofern diese angeleint waren, Hunde, ansonsten „unerzogene Köter“, im Griff hatte, ist fraglich, da nicht mitgeteilt. Jedenfalls vergaß er jegliche „Kinderstube“, indem er einen anderen nicht nur beleidigt, sondern auch versuchte an dessen Oberbekleidung zu packen und mit einer Bierflasche zu schlagen. Der Jüngere wehrte die Angriffe des Aggressors erfolgreich ab und rief richtigerweise die Polizei. In deren Anwesenheit gab der Aggressive fremdenfeindliche Äußerungen von sich, die dazu führten, dass ihn die Beamten in Gewahrsam nahmen und der Wache zuführten. Auf der Fahrt dorthin beleidigte er die Polizeibeamten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,34 Promille, eine Blutprobe angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet. Ob da überhaupt noch Blut im Kreislauf des Aggressors war? Falls ja, wäre das eine medizinische Sensation! |