Wenn man so ziemlich gegen alles verstößt, was man in der Fahrschule – eigentlich – gelernt hatte es nicht zu tun, sollte man, sofern man sich schon meint darüber hinweg setzen zu wollen, nicht erwischen lassen!
So geschehen wieder einmal im Bereich der Kreispolizei Gelsenkirchen. Dort geriet der Fahrer eines Kleinkraftrades in eine Polizeikontrolle. Dumm nur, dass der Fahrer weder eine Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad hatte und zudem unter Drogeneinfluss stand. Einem freiwilligen Drogenurinvortest stimmte der Fahrer zu, der positiv verlief. Auf der Wache entnahm ihm ein Arzt daraufhin eine Blutprobe. Da der Mann nur über eine Mofaprüf-Bescheinigung verfügt, mit dem Fahrzeug aber eine höhere Geschwindigkeit erreichen kann, Konsequenz: Einleitung eines Strafverfahren und untersagten ihm die Weiterfahrt. |