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Vom Todesmarsch in die Freiheit und dann unter das Verbot in der DDR
01.02.2018 09:22:40
Überlebende Zeugen Jehovas aus den Konzentrationslagern organisieren sich im Schweriner Wald und gehen noch in Häftlingskleidern von Haus zu Haus – Im Jahre 1950 trat das Verbot der Glaubensgemeinschaft in der DDR in Kraft und viele der KZ-Überlebenden erhielten hohe Zuchthausstrafen.


Der pausenlose Bombenhagel der amerikanischen und englischen Luftstreitkräfte war deutlich zu hören. Hunderttausende KZ-Insassen warteten im Jahre 1945 auf ihre Befreiung. „Kein Häftling darf lebendig in die Hände des Feindes fallen“ war die Anweisung Heinrich Himmlers. Die Offiziere sprachen daher vom Vergasen der Häftlinge, die Verbrennungsöfen ununterbrochen mit Heizöl zu heizen oder das gesamte Lager in die Luft zu sprengen. Schließlich entschloß man sich im Lager Sachsenhausen 30.000 Häftlinge zu evakuieren. Man sagte ihnen, sie kämen in ein neues, großes Lager, das aber gar nicht existierte. Gemeint war in Wirklichkeit das nasse Massengrab in der Lübecker Bucht, wo man die Häftlinge auf Schiffe verladen und diese dann versenken wollte.

Vorher sollten aber die sogenannten Todesmärsche stattfinden. Einer davon ging vom KZ Sachsenhausen aus. Kein einziger der 230 Zeugen Jehovas kam ums Leben, weil sich alle um ihre Glaubensbrüder kümmerten. Häftlinge verließen das Lager in Nationalitätsgruppen zu 600 – zuerst die Tschechen, dann die Polen usw.
Zusammen waren es 26.000. Die Gruppe der Zeugen Jehovas sollte als letzte losmarschieren. Die SS-Leute gaben den Zeugen einen Handwagen, den sie ziehen sollten. Später fand man heraus, dass darauf Dinge geladen waren, die die SS-Leute gestohlen hatten. Sie wussten, dass Jehovas Zeugen nichts davon nehmen würden. Der Handwagen erwies sich als ein Segen, denn die Kranken und Älteren konnten sich darauf setzen, um während des Marsches etwas auszuruhen. Wenn sich einer etwas erholt hatte, stieg er herunter, und eine anderer Zeuge, der zu schwach war, um mit dem Marschtempo mitzuhalten, nahm seinen Platz ein, und das setzte sich so während der zwei Wochen, die der Todesmarsch dauerte, fort. Da Jehovas Zeugen christliche Liebe bekundeten und zusammenhielten, blieb keiner von ihnen am Wegesrand liegen, und keiner wurde von den SS-Leuten getötet.
Bevor sie ihre endgültige Freiheit erlangten, kamen sie in den Schweriner Wald und von da aus in die Stadt Schwerin. Ein Bericht im Jahrbuch der Zeugen Jehovas von 1974 hierüber lautet: „Gleich dort, im Wald von Schwerin, begannen sie einen Bericht über ihre Erlebnisse auf einer Schreibmaschine zu schreiben, die Soldaten aus einem fahrbaren Büro geworfen hatten. Der Bericht enthielt auch eine Resolution, die sie unter dem unbeschreiblichen Gefühl, seit einigen Stunden wieder frei zu sein, aber auch aus Wertschätzung für Jehovas Schutz während der vielen Jahre ihres Aufenthaltes in der ‚Löwengrube’ verfassten. Wir geloben…Jehova und seinem großen König, Jesus Christus, willigen und freudigen Herzens bis in alle Ewigkeit zu dienen. Dies wäre unser schönster Lohn“.

In dem Pferdestall einer verlassenen Kaserne fanden sie Unterkunft und von hier aus wurde das Werk der Zeugen Jehovas reorganisiert. Man verfielfältigte Ausgaben der Zeitschrift „Der Wachtturm“ zum persönlichen Studium. Gleichzeitig nahm man noch in Häftlingskleidung den Predigtdienst von Haus zu Haus wieder auf. Im Rahmen dieses Predigtdienstes sprachen sie auch bei Berta Kunefke vor. Sie war die Großmutter von Rainer Hanisch, der heute mit seiner Ehefrau in Rommelhausen wohnt. Berta war von der biblischen Botschaft so begeistert, dass sie später selbst eine Zeugin Jehovas wurde. Nach dem Verbot der Religionsgemeinschaft in der früheren DDR leitete sie auch lokale Gruppen, da die meisten männlichen Zeugen inhaftiert waren. Das führte dazu, dass sie im Jahre 1952 selbst inhaftiert wurde. Sie war wegen angeblicher Kriegshetze zu zehn Jahren Zuchthaus in der Strafanstalt Bützow-Hohenecken verurteilt worden, von denen sie 6 Jahre absitzen musste. Das Werk der Zeugen Jehovas in der DDR war am 31. August 1950 verboten worden. Bis zu ihrem Tode blieb sie mit der Ortsversammlung in Schwerin verbunden.
Die Mutter von Rainer Hanisch verfielfäligte die verbotene Zeitschrift „Der Wachtturm“ auf einer Schreibmaschine. Während dieser Tätigkeit legte sie immer eine Decke unter die Schreibmaschine, damit die Schreibgeräusche nicht so gehört werden konnten und man Verdacht schöpfen konnte. Wäre dies aufgeflogen hätte es hohe Zuchthausstrafen nach sich ziehen können.

Rainer Hanisch selbst wuchs unter dem Verbot in der DDR auf. Auch seine Eltern und sein Bruder hatten sich als Zeugen Jehovas taufen lassen. Da Rainer auch weiterhin für seinen Glauben aktiv war, wurde er desöfteren von der Stasi beschattet. Dies geschah schon im Sandkasten auf dem Spielplatz. Man fragte ihn aus ob seine Eltern an einem bestimmten Tag Besuch bekommen würden. Sie wollten damit herausfinden wo das jährliche Gedächtnismahl zum Gedenken an den Tod Jesu Christi stattfinden würde. Darüber gab er aber keine Auskunft. In Schwerin wurde er als operativer Vorgang „Aufsteiger“ geführt. Ihm wurde u.a. zur Last gelegt, in Studiengruppen Tonbandvorträge abgespielt zu haben. Die Vorträge hätten einerseits eine “festere Bindung der Zeugen Jehovas an die Organisation“ und andererseits „eine weitere Erhöhung der Aktivitäten“ zum Ziel gehabt.

Diese Aktivitäten waren in den Augen der Behörden in der DDR so gefährlich, dass man auf Rainer Hanisch gleich drei „Inoffizielle Mitarbeiter“ ansetzte, nämlich den IMS „Jochen“, den IMB „Max“ und den IMB „Missionar“.
In einem Stasi-Protokoll hieß es u.a.: „Hanisch, Rainer entwickelte sich zu einem … Anhänger der Organisation „Zeugen Jehova(s)“ und gehört heute zu den der „ZJ“-Leitung treu ergebenen Funktionären. Bereits als Jugendlicher, noch zur Studiengruppe seines Vaters gehörend, nahm H. aktiv an der Werbe- und Versammlungstätigkeit teil. Er ist Wehrdienstverweigerer und Nichtwähler. Seine politische Grundhaltung ergibt sich aus seiner religiösen Haltung und tendiert von ablehnend bis negativ. Oberster Handlungsgrundsatz sind für ihn die Anordnungen und Weisungen zur Feindzentrale in Brooklyn/USA und des Ostbüros in Selters/Ts/BRD, die er als Gottes Vertreter auf der Erde akzeptiert“.
Zuletzt wurde Rainer Hanisch im August 1989 von der Stasi observiert.
Schließlich ging die Zeit der Verfolgung der Zeugen Jehovas in der DDR zu Ende und im Jahre 1990 wurde die Religionsgemeinschaft auf dem Staatsgebiet der DDR rechtlich anerkannt. Rainer Hanisch hat die Zeit der Verfolgung unbeschadet überstanden und dient heute in der Versammlung Büdingen als Versammlungsältester.



veröffentlicht von Schalies Hans-Joachim


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