In der Leitstelle der Aachener Polizei gingen insgesamt elf Notrufe ausgehend von der gleichen Telefonnummer ein. Unter anderem schrie ein Kind ins Telefon, dass sich mit einem Messer „bewaffnete“ eine Person in einer namentlich bekannten Schule befinden soll. Klar, dass aufgrund der befürchteten Amok-Lage sämtliche verfügbare Polizeieinheiten entsprechend entsandt wurden. Doch vor Ort gab es, erfreulicher Weise, keinerlei Hinweise auf eine entsprechende Tat. Zwecks Abklärung, ob andere Schulen m,öglicherweise in Frage kämen, wurden diese ebenfalls aufgesucht. Aber auch dort gab es, wiederum erfreulicherweise, keine entsprechenden Anhaltspunkte.
Durch Anschlussinhaberermittlung konnte die Adresse ermittelt werden. Dort gaben die Eltern an, dass ihre elfjährige Tochter, der das Handy gehört, in der Schule sei. Das gab sofort zu, gemeinsam mit ihren beiden gleichaltrigen Freundinnen den Notruf getätigt zu haben, bei dem es sich lediglich um einen Streich gehandelt haben soll.
Aus gegebenem Anlaß weißt die Polizei eindringlich darauf hin, dass die beiden Notrufe 110 und 112 ausschließlich in entsprechenden Notsituationen benutzt werden dürfen. Liegen solche nicht vor, wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen § 145 StGB unter dem juristisch sperrigen Begriff „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ eingeleitet. Darüber hinaus prüfen die betroffenen Organisationen grundsätzlich, ob durch den Einsatz angefallene Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können.
Die Polizei Aachen betont noch einmal ausdrücklich, dass, da bei solchen Anrufen immer von einem Ernstfall ausgegangen wird, sämtliche verfügbare Polizeikräfte in den Einsatz eingebunden werden und somit für andere Einsatzlagen nicht zur Verfügung stehen.
Ein Notruf ist kein Streich! |