Nach derzeitigen Planungen bietet der LAV Bad Godesberg am 19. März 2022 seinen traditionellen Frühjahrs-Lauf an, der in diesem Jahr zum 34. mal durchgeführt werden soll. Soll deswegen, weil angesichts der aktuellen Pandemie-Lage niemand derzeit so recht wissen kann, ob es zwischenzeitlich nicht wieder anders werden könnte. Jedenfalls laufen die Planungen auf vollen Touren. Online melden kann man sich ab dem 12. März.
Angeboten werden sollen demnach fünf Distanzen, jeweils ein Fünf- und Zehn-Kilometer Walking, Ein-Kilometer „Schnupper-Läufe“ für U16, U14/U12, und U10, sowie ein Fünf-Kilometer-Lauf für Läufer an U10 und ein Zehn-Kilometer-Lauf ab U12.
Gestartet werden soll im Zehn-Minuten Abstand ab 10.50 Uhr, der Hauptlauf geht dann ab 12.30 Uhr auf die doppelt zu absolvierende Fünf-Kilometer-“Schleife“.
Das Startgeld für die „Schnupper-Läufe“ beträgt jeweils ein Euro, für die Fünf-Kilometer-Runde sind neun, für die zwei großen Runden zehn Euro zu entrichten.
Die drei ersten der jeweiligen Wertungen erhalten Sachpreise, Urkunden gibt es für die Sieger sowie alle U10-Teilnehmer. Sofern es die Corona-Regeln erlauben, sollen die Siegerehrungen zeitnah erfolgen.
Die Startunterlagen gibt es am Tag der Veranstaltung gab 9.30 Uhr in der Sporthalle der Grundschule Heiderhof, wo auch Verpflegung erstanden werden kann. Im Startpreis enthalten sind nach Angaben des Veranstalters im Ziel je nach Bedarf kalte oder warme Getränke sowie ein kostenpflichtiges Imbiss- und Kuchenbuffet sowie Getränke für Läufer und Zuschauer.
Sofern die gültigen Corona-Regeln es erlauben kann in der Sporthalle sich umgezogen und geduscht werden.
Mit Bezahlung beginnt ein Dienstleistungsvertrag zur Planung und Ausrichtung des Frühjahrslaufs, ein Rücktritt soll nach Angaben des Veranstalters dann nicht mehr möglich sein, es erfolgt dann auch keine Erstattung des Startgeld. Der Teilnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und veröffentlicht ebenso wie dem Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos, Filmaufnahmen, Interviews und Newslettern ohne Vergütungsanspruch im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgelds und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wegen vergeblicher Anreise etc. Witterung/Absage. Der Lauf findet bei jeder Witterung statt. Muss der Lauf aus Gründen abgesagt werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes. (za) |