Dienstag, 28. April 2026
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Steuervorteil für Vermieter: BFH klärt Gutachtenpflicht bei Altimmobilien

Der BFH hat die Anforderungen an Gutachten zur Steuerminderung bei vermieteten Altimmobilien präzisiert, was Vermietern Rechtssicherheit und Steuervorteile verschafft.

Handelsblatt – Wirtschaft·28. April 2026, 11:34 Uhr·vor etwa 2 Stunden·Relevanz: 90%
Was passiert ist

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine wichtige Klarstellung zur steuerlichen Behandlung von vermieteten Altimmobilien vorgenommen. Es ging um die Frage, welche Gutachten Eigentümer vorlegen müssen, um den Gebäudewert vom Grundstückswert abzugrenzen und somit die Abschreibungsbasis zu maximieren. Die bisherige Uneinigkeit zwischen BFH und Finanzverwaltung scheint damit beigelegt.

Warum das wichtig ist

Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit für private und gewerbliche Vermieter von Bestandsimmobilien. Sie ermöglicht es, die Steuerlast durch höhere Abschreibungen auf Gebäude effektiver zu senken, was die Attraktivität von Immobilieninvestitionen in ältere Objekte steigern könnte. Dies ist insbesondere für den Mittelstand und private Anleger relevant, die in den Wohnungsmarkt investieren.

Einordnung

Die Klärung durch den BFH ist ein positives Signal für den Immobilienmarkt, der unter steigenden Zinsen und Baukosten leidet. Indem Vermietern ein klarer Weg zur Optimierung ihrer Steuerlast aufgezeigt wird, können Investitionen in die Modernisierung und den Erhalt von Bestandsimmobilien gefördert werden. Dies trägt zur Stabilisierung des Mietwohnungsmarktes bei und entlastet Eigentümer, die oft mit hohen Instandhaltungskosten konfrontiert sind. Die Entscheidung könnte auch neue Anreize für den Erwerb und die Sanierung älterer Gebäude schaffen, was dem Klimaschutz und der Stadtentwicklung zugutekommen kann.