Es passiert leider viel zu selten, aber wenn es doch der Fall ist, freuen sich gleich mehrere . Zum einen der Eigentümer der beschmierten Fläche, der von Verursacher nicht nur die Kosten der Beseitigung, sondern auch Schadensersatz einfordern kann. Zum anderen freut sich auch die Polizei, konnten sie doch einem solchen Schmierfinken, um nicht zu sagen hirnlosen Subjekt, habhaft werden. Schließlich vermag diese Kreatur nicht den Unterschied zwischen `mein ´ und `dein´ zu kennen, hatte da wohl weder in der familiären, als auch der schulischen Sozialisation nicht aufgepasst!
Allerdings gibt es in der Situation leider auch „Verlierer“. Zum einen natürlich – zum Glück (!!) - den Schmierfink, der nun, sofern die Justiz knallhart reagiert, mit den Konsequenzen zu leben hat, zum anderen die Justiz. Letzte muss sich nun – leider - mit dem Dummkopf befassen und kann ihre Zeit und Kraft nicht in wirklich wichtige Dinge investieren! Und leider sind die Urteile dann doch meist mehr als dürftig. Stzatt den Kriminellen saftige Strafen und geharnischte Kosten aufzubrummen, werden die Chaoten zumeist mit Samthandschuhen angefasst, frei nach dem Motto „du,.du, du, soetwas macht man aber nicht“, und die gehen dann mit einem Grinsen im Gesicht aus dem Gericht, drehen Justiz, Polizei und der Gesellschaft eine Nase! Wegsperren auf zehn Quadratmetern bei Wasser und trocken Brot und Schlüssel wegschmeißen wäre die bessere „Erziehungsmaßnahme“! Ach ja, alle 365 Tage mal nachschauen, ob Besserung in Aussicht, und nach zehn Jahren wieder raus lassen! Aber das Zuletzt genannte ist leider wohl nur ein Wunschdenken!!!
In einem vorliegenden Fall aus Darmstadt ist angesichts unsere nicht existierenden Justiz leider zudem zu befürchten, dass der Schmutzfink den couragierten Passanten verklagt, da sich dieser ihm in den Weg gestellt hatte und so die Ergreifung ermöglichte. Eigentlich hätte der Passant für sein Einschreiten vielmehr das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse aus den Händen des Bundespräsidenten verdient! |