Denkbar ungeschickt stellte sich ein Ladendieb an, der per Haftbefehl gesucht wurde. Nicht, dass der Ladendiebstahl gut geheißen werden soll, aber wenn man eigentlich wissen müsste, dass es einen offenen Haftbefehl gegen ein gibt, sollte man doch auf soetwas verzichten und sich möglichst unauffällig verhalten, wenn man denn nicht von der Ordnungsbehörde gefunden werden will. Ok, auf offener Straße könnte man auch einer zufälligen Personenkontrolle unterzogen werden, aber das ist wohl unwahrscheinlicher als bei einem Ladendiebstahl ertappt zu werden.
Jedenfalls hatte eine Person, die in einem Geschäft in Bad Godesberg einen Ladendiebstahl begehen wollte, das „Pech“, dass ein Ladendetektiv dies bemerkte und die Polizei alarmierte. Möglicherweise mag der Geist des Ertappten bereits durch den Genuss alkoholischer Getränke zuvor eingenebelt gewesen sein, dass er sich „Nachschub“ aneignen wollte, ohne diesen käuflich zu erwerben, jedenfalls wurde er – glücklicherweise – ertappt.
Auf die Ansprache durch das Marktpersonal reagierte die Person unmittelbar aggressiv und attackierte die Mitarbeiter mit Glasflaschen und einer der Mitarbeiter am Kopf verletzt wurde. Letztlich gelang es dem Personal aber, den Mann zu überwältigen. Die zwischenzeitlich alarmierten Beamte der Polizeiwache Bad Godesberg nahmen den 37-Jährigen vorläufig fest. Bei der folgenden Personalienüberprüfung stellte sich eben dann heraus, dass er bereits wegen räuberischem Ladendiebstahl mit Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde. Nach Überstellung an die Kriminalwache wurde am Folgetag der Haftbefehl von einer Eildienstrichterin verkündet und der Mann im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. |