Es ist sicherlich schon soetwas wie die bekannten `Eulen nach Athen tragen´, jene Feststellung, die jeder, der schon einmal eine Fahrschule von innen gesehen haben sollte, kennen sollte, „Unfallflucht ist KEIN Kavaliersdelikt!“
Dennoch kommt es immer wieder wieder vor und die zuständigen Behörden müssen zum einen leider immer wieder darauf hinweisen, zum anderen auch ebenso leider Verstöße verfolgen und sanktionieren. Daher sollen nun wieder einmal die Bürger dafür sensibilisiert werden sich zum einen als Zeugen zur Verfügung zu stellen, zum anderen aber auch im Falle der Verursacher des Unfalls zu sein richtig zu handeln.
Der Hintergrund für eine erneute Sensibilisierung der Bevölkerung ist, dass in den zurückliegenden Jahren zum einen immer wieder zu Unfallfluchten kam, zum anderen aber auch potentielle zeugen sich weder meldeten, noch zur Verfügung standen. Sollte der Verursacher des Unfalls sich seiner Verantwortung entziehen und nicht festgestellt werden können, bleiben die Geschädigten nicht nur auf den entstandenen Kosten zur Wiederherstellung sitzen, sondern werden oftmals auch von ihrer eigenen Versicherung hochgestuft.
Jeder, der sich in diesem Zusammenhang als Zeuge meldet und zur Verfügung stellt, hilft bei der Aufklärung. Zu bedenken wäre zudem, dass jeder, der einen Unfall verursacht und dann Fahrerflucht begeht, sich einer Straftat schuldig macht, mit entsprechenden Konsequwnzwn bei Aufdeckung.
„Aufräumen“ will die Polzei in diesem Zusammenhang auch mit einem weit verbreiteten Irrglauben, der besagt, dass ein handschriftlicher Zettel mit Namen und Anschrift am beschädigten
Fahrzeug des anderen Unfallbeteiligten zu hinterlassen, ausreiche. Vielmehr sei man in einem solchen Fall verpflichtet, an der Unfallörtlichkeit zu warten und nach angemessener Wartezeit die Polizei oder den Beteiligten zu informieren.
Die Höhe des Unfallschadens spielt dabei keine Rolle. Auch wer "nur" einen kleinen Kratzer verursacht und sich nicht vor Ort um die Schadensregulierung kümmert, macht sich strafbar, unabhängig davon, ob der Schaden mit dem eigenen Pkw, dem Einkaufswagen oder als Fußgänger verursacht wurde. Nach §142 StGB kann "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Aber auch Zeugen, die ein sich entfernen vom Unfallort beobachtet haben, wissen oft nicht, wie sie richtig handeln sollen. In diesem Fall sei es aber wichtig unverzüglich die Polizei unter der `110´ verständigen! In der Aufregung würden oftmals auch wichtige Details vergessen, die für die weiteren Ermittlungen aber von Bedeutung sein könnten, so etwa, um was für ein Fahrzeug und um welches Kennzeichen es sich gehandelt hat. Für die Ermittlungen aber darüber hinaus wichtig wäre, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt, wie alt er etwa war, was er (oder sie) getragen hat und ob es andere wichtige Beobachtungen gibt. |