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Arbeitsrecht Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Mitarbeiters |
13.06.2021 21:17:26 |
Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Mitarbeiters
Das An- und Ablegen einer auf Weisung des Arbeitgebers während der Tätigkeit zu tragenden Dienstkleidung ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet. Ebenfalls nicht vergütungspflichtig ist die für das Zurücklegen des Wegs zur Arbeit von der Wohnung zum Einsatzort und zurück aufgewandte Zeit, denn der Arbeitsweg zählt zur privaten Lebensführung. Dagegen ist die für einen Umweg zum Aufsuchen des Spinds erforderliche Zeit zu vergüten, es handelt sich um eine fremdnützige Zusammenhangstätigkeit.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 |
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