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Was muss bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses beachtete werden? |
23.02.2020 10:12:00 |
Was ist bei Kündigung vom Arbeitsverhältnis zu beachten?
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von dem disziplinarischen Vorgesetzten unterschrieben sein. Sie muss eindeutig und ohne Bedingungen sein. Kündigungsgrund brauchen nicht angegeben werden.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gekündigte sich innerhalb bestimmter Fristen arbeitssuchend melden muss.
Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Mitarbeiter in Eltern- oder Pflegezeit, Datenschutzbeauftragte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Hier muss der Arbeitgeber vorab die Zustimmung der Aufsichtsbehörde zur Kündigung einholen |
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