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Wieder keinen Studienplatz erhalten - Voraussetzungen beachten |
16.02.2020 09:42:40 |
Kein Studienplatz?
Art. 12 des Grundgesetzes gewährleistet das Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Jeder EU-Bürger der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat ein Recht auf ein Hochschulstudium seiner Wahl. Zulassungsbeschränkungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. So sind absolute Zulassungsbeschränkungen nur dann zulässig, wenn sie nach den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten gesetzt werden. Die Universität hat danach ihre vorhandenen Kapazitäten bis zur Grenze ihrer eigenen Funktionsfähigkeit auszuschöpfen.
Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird mit der Studienplatzklage – genauer: der Kapazitätsklage – überprüft. Dafür müssen bestimmte Formalien eingehalten werden. Wenn die Formalien nicht eingehalten werden, dann wird die sog. Kapazitätsklage als unzulässig zurückgewiesen. Die Auswir Formalien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. |
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