Es kommt leider nicht selten vor, dass die Rechnung von Schlüsseldiensten für eine einfache Türöffnung absurd hoch ausfällt. Jedoch können sich Verbraucher gegen diese Abzocke der unseriösen Anbieter durchaus zur Wehr setzen. Einige Gerichte haben die Schlüsseldienste in ihren Urteilen bereits dazu verurteilt, Rückzahlungen zu leisten, wenn diesen Wucherpreise nachgewiesen werden konnten.
Eine besonders beliebte Vorgehensweise der schwarzen Schafe unter den Schlüsseldiensten besteht beispielsweise darin, sich im Telefonbuch unter der herkömmlichen Ortsvorwahl eintragen zu lassen, obwohl sie eigentlich von sehr weit entfernt anreisen.
Werden jedoch einige Kriterien beachtet, ist es gar nicht so schwer, einen seriösen Dienstleister wie den Schlüsseldienst Schlüsselflix zu finden. Was Verbraucher dafür wissen sollten, zeigt der folgende Beitrag.
Die üblichen Preise für eine Türöffnung
Schließt sich eine Person aus ihrer Wohnung aus und beauftragt einen Schlüsseldienst, eilt der Mitarbeiter in der Regel schnell herbei. Oft wird im Vorfeld jedoch nicht über die anfallenden Kosten für die Dienstleistung gesprochen. Die böse Überraschung folgt dann mit der Rechnung: Der Schlüsseldienst verlangt mehr als 300 Euro für seine Dienste. In einem Fall, der sich so zugetragen hat, hat der geschädigte Verbraucher jedoch einen Anwalt eingeschaltet, da er die Rechnung als überzogen beurteilt.
So kam es zu einer Klage des Kunden gegen den Schlüsseldienst vor dem Amtsgericht Lingen – und sie hatte erfolgt. Da vor der Öffnung der Tür nicht explizit über die Kosten gesprochen wurde, muss der Kläger nach der Auffassung des Amtsgerichts lediglich die übliche Vergütung zahlen. In diesem Fall beträgt diese circa 112 Euro. Somit musste der unseriöse Schlüsseldienst dem Kunden insgesamt 196 Euro zurückerstatten und ebenfalls die Anwaltskosten des Klägers tragen.
Doch welche Kosten gelten für eine normale Türöffnung eigentlich als üblich? Um dies zu bestimmen, zog das Amtsgericht Lingen die Empfehlungen des BMV, des Bundesverbandes für Metall, heran. Zu dem Zeitpunkt, zu dem das Urteil gesprochen wurde, galt eine Pauschaule von circa 76 Euro für eine Türöffnung im ländlichen Raum, die rund 15 Minuten in Anspruch nimmt und an einem Werktag zu den normalen Arbeitszeiten erfolgt, als üblich. Für die Fahrtkosten kommt eine Pauschale von 36 Euro hinzu, sodass sich die Gesamtkosten, die gerechtfertigt sind, auf 112 Euro belaufen.
Zuschläge bei Mehrleistungen legitim
Entstehen für den Dienstleister jedoch zusätzliche Materialkosten, etwa weil der Einbau eines neuen Schließzylinders nötig ist, ist es durchaus möglich, dass sich die Rechnung höher gestaltet.
Die Empfehlung des Verbandes sieht in diesem Fall einen Zuschlag von 36 Euro als angemessen an. Nimmt die Öffnung der Tür mehr als 15 Minuten in Anspruch, kann der Schlüsseldienst außerdem für jede weitere Viertelstunde pauschal zwischen 76 und 95 Euro berechnen.
Wucherpreise – Das ist zu beachten
Die Abzocke des Schlüsseldienstes in dem beschriebenen Fall gestaltet sich ein wenig anders als das herkömmliche Vorgehen der unseriösen Schlüsseldienste, da im Vorfeld die anfallenden Kosten überhaupt nicht thematisiert wurden.
Für Verbraucher ist es in jedem Fall empfehlenswert, bereits bei der Beauftragung des Schlüsseldienstes einen Festpreis zu vereinbaren – an diesen muss sich der Dienstleister dann auch halten. Die Preisvereinbarung würde sich nur dann als unwirksam zeigen, wenn Wucher vorliegt. Wird also rund die doppelte Summe des gängigen Preises oder noch mehr verlangt, muss der Kunde diesen Betrag nicht zahlen.
Sollte sich der Schlüsseldienst im Rahmen der telefonischen Beauftragung nicht auf die Vereinbarung eines Festpreises einlassen, ist dies bereits ein ernstzunehmender Hinweis auf einen unseriösen Dienstleister. In diesem Fall ist somit unbedingt ein anderer Schlüsseldienst zu beauftragen.
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