Mittlerweile hat das Bundeskabinett beschlossen, die Hartz IV Regelleistungen ab dem 01. Januar 2015 zu erhöhen.
Der Eck-Regelsatz steigt ab dem kommenden Jahr um 2,04 Prozent von derzeit 391 Euro auf 399 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende. Ausgehend von diesem steigen auch die Bedarfe für Partner in Bedarfsgemeinschaften und Kinder.