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Immobilie verkaufen mit Immobilienkaufvertrag! |
11.06.2019 14:36:22 |
Generell ist bei Rechtsgeschäften immer Vorsicht geboten. Denn ohne eine schriftliche Vereinbarung kann man die Vereinbarungen im Streitfall nicht beweisen. Damit alles gut läuft, sollte immer ein Kaufvertrag aufgesetzt werden. Wie das am besten geht und weshalb das seinen Sinn hat, wird im Folgenden erklärt.
Zunächst das Vorgespräch
Bevor ein finaler Vertrag mit den Vereinbarungen unterzeichnet wird, ist es immer besser, wenn man ein Vorgespräch darüber gemeinsam mit dem Notar führt. Hier kann alles geklärt und erläutert werden, wie z.B. die Mängel, die Konditionen und die noch zu erledigenden Arbeiten. Gleichzeitig nimmt der Notar alle wichtigen Punkte auf, um diese dann in einem Kaufvertrag zu manifestieren.
Deshalb muss der Notar von beiden Parteien umfassend über alles informiert werden.
Zudem müssen auch eventuelle Grundbuchlasten aufgegriffen werden. Auch die Einzelheiten der Zahlungen müssen hier geklärt werden.
Der Vorvertrag
Auf Grundlage des Ergebnisses des Vorgespräches wird der Notar dann einen Vorvertrag erstellen. Vor der Beurkundung muss dieser von beiden Parteien unbedingt sorgfältig durchgelesen werden. Hier steckt der Teufel im Detail. Kleine Ungenauigkeiten oder unzutreffende Abmachungen sollten ausgeräumt und berichtigt werden. Auch Fragen und Ergänzungen können in diesem Stadium angemerkt werden.
Welche Punkte unbedingt in einem Vertrag stehen sollten:
• Die Beschreibung der Lage der Immobilie
• Der Kaufpreis
• Die vollständigen Namen beider Parteien (Käufer und Verkäufer)
• Eine genaue Ausstattung und Beschreibung des Inventars
• Mögliche mitgekaufte bewegliche Sachen (z. B. Heizöl)
• Aufführung der Mängel (wenn vorhanden)
• Die genaue Abwicklung der Zahlungsmodalitäten
• Sonstige Vereinbarungen und die Schlüsselübergabe
• Der Termin zur Beurkundung
Der Termin zur Beurkundung ist ebenfalls wichtig. Hier sind Käufer, Verkäufer, Notar sowie oftmals auch der Makler oder ein beauftragter Rechtsanwalt anwesend. Jeder bekommt ein Exemplar zum Lesen und der Notar liest alle Inhalte laut vor. Das ist gut für die Transparenz und schließt Irrtümer aus. Zudem können darauf Fragen gestellt werden, falls etwas unklar ist. Der Vertrag kann vor Ort auch noch ergänzt werden. Deshalb sind Notizen immer von Vorteil. Wenn eine Änderung erfolgt, vermerkt der Notar dieses handschriftlich am Rand des Schriftstücks. Wird der Vertrag während der Verlesung geändert, vermerkt der Notar diese Änderungen handschriftlich am Rand. Diese Urkunde bleibt dann auch die Originalurkunde. So kann später der Verlauf des Termins nachvollzogen werden. Die Ausfertigungen für alle anderen Beteiligten sind entsprechend korrigiert.
Wenn dann alles klar ist, dann wird vor Ort unterschrieben. Mit Unterschrift wird das Rechtsgeschäft rechtskräftig. Ein Rücktritt gibt es hier nur noch in bestimmten Ausnahmefällen. Zudem gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Immobilie wie festgelegt zu übergeben und der Käufer wird zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
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