Der Wechsel eines Telefon- oder Handyanbieters bringt meist auch eine Veränderung der Telefonnummer mit. Dies muss jedoch nicht der Fall sein, denn es gibt verschiedene Konstellationen, in denen der Kunde seine alte Rufnummer behalten kann oder diese als Zweitnummer weiter nutzt. Jedoch müssen hier verschiedene Dinge beachtet werden, damit dies auch wirklich funktioniert.
Wechsel mit dem Festnetzanschluss
Wird ein neuer Anbieter für das Festnetz gewählt, ist es wichtig, alles über den neuen Anbieter abzuwickeln. Das schließt ein, nicht selbständig den alten Anbieter zu kündigen. Denn in diesem Fall könnte die alte Rufnummer nicht oder nur mit Schwierigkeiten portiert werden.
Schritte zur Portierung
 Neuen Anbieter mit einem Wechseln beauftragen
 Formular zur Portierung der Rufnummer von neuem Anbieter auswählen und per Post zurückschicken, da eine Unterschrift nötig ist.
 Daten vorher gut vergleichen, da es bei Unstimmigkeiten zur Ablehnung kommen kann
Werden diese drei Schritte eingehalten, wird die Rufnummer erhalten bleiben und die Erreichbarkeit ist gewährleistet. Zu Problemen kann es in dem Fall kommen, wenn der Kunde selbst den alten Vertrag kündigt. Hierbei muss zwingend der Auftrag zur Portierung gestellt werden. Erfolgt dies nicht, stellt sich der Anbieter oft quer. Zudem müssen die Fristen für diesen Auftrag eingehalten werden.
Ein weiterer Punkt, an dem es bei der Rufnummernportierung zu Problemen kommen kann, sind Unterschiede bei den Daten.
Weichen die Daten, die dem neuen Anbieter übermittelt wurden, von den Daten die beim alten Anbieter gespeichert sind ab, kann es ebenfalls zur Ablehnung der Portierung kommen. So kann dies zum Beispiel geschehen, wenn ein Ehepartner für den einen Anschluss eingetragen war und nun der andere Ehepartner den neuen Vertrag macht. Hier ist auf eine Übereinstimmung der Daten zu achten.
Rufnummernmitnahme beim Umzug
Leichter ist es im Falle eines Umzugs den Anbieter zu behalten und nur den Wohnort zu wechseln. Wenn der Umzug innerhalb des gleichen Vorwahlgebiets erfolgt, wird der Anbieter einfach über den Umzug informiert und dieser schaltet die Rufnummer zum besagten Zeitpunkt auf den neuen Anschluss um. Dabei wird von einem Umstellungsauftrag gesprochen. Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, sollte dieser Auftrag frühzeitig erfolgen.
Rufnummer behalten beim Handy
Bei Handynummer ist bereits an der Vorwahl zu erkennen, welchen Anbieter jemand hat. Jedoch besteht beim Wechsel des Anbieters dennoch die Möglichkeit, die alte Handynummer zu behalten. Die meisten Anbieter stimmen diesem zu. Jedoch besteht eine gesetzliche Verpflichtung nicht, weshalb ein Nachfragen beim Anbieter nötig ist.
Fazit: Wer ein paar grundlegende Dinge beachtet wie:
• Den richtigen Ablauf
• Den richtigen Zeitpunkt
• Die richtige Schriftform
• Die korrekten Daten
Der kann einer Mitnahme der Rufnummer entspannt gegenüberstehen und muss nicht dem Bekanntenkreis eine neue Nummer mitteilen, um weiterhin erreichbar zu sein.
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