Wenn man in Deutschland von der Gewährleistung und Garantie spricht, werden beide Begriffe fälschlicher Weise immer noch von vielen Verbrauchern gerne gleichbedeutend benutzt. Dabei gibt es aber grundsätzliches zu beachten: Während die Gewährleistung vom Gesetzgeber festgelegt ist, ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung seitens des Händlers oder Herstellers und kann demnach frei gestaltet sein. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate und setzt voraus, dass die Matratze bei „Gefahrenübergang“, also die Übergabe der Sache (Matratze) frei von Sach- und Rechtsmängeln ist , wobei die ersten sechs Monate vom Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers vorgesehen sind. Letzteres bedeutet, dass bei einem Sachmangel, welcher z.B. erst nach vier Monaten erkenntlich ist, vorausgesetzt wird, dass dieser schon beim Kauf vorhanden gewesen sein muss. In diesem Fall wäre der Verkäufer in der Beweispflicht. Nach den ersten sechs Monaten verschiebt sich die Beweislastpflicht und der Käufer muss vorweisen können, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein muss. Ist also ein Mangel gegeben, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung und hat dabei die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung, wobei hier der Umstand der Möglichkeit und Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss. Ein generelles Rückgaberecht, z.B. bei Nichtgefallen, gibt es nicht und liegt immer im Ermessen des Händlers. Dem Gesetz nach entfällt die Gewährleistung nur, wenn der Mangel dem Käufer bei Vertragsabschluss bereits bekannt war. Wie bereits zuvor erwähnt, steht es dem Händler oder Hersteller frei, die Bedingungen seiner Garantie zu Gestalten. Diese Garantien können daher z.B. nur eine Dauer von einem Jahr haben oder auch 15 Jahre betragen. Dabei ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Gewährleistung unabhängig von einer Garantie, immer Bestand hat und nicht beeinträchtigt werden kann. Auch die Art der Mängelbeseitigung kann frei bestimmt werden und sich z.B. auf die gesamte Matratze beziehen oder auch nur auf Einzelteile, die entweder seitens des Händlers/Herstellers nachgebessert werden oder auch ausgetauscht werden können. |