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Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner vertritt Versicherte, deren Berufsunfähigkeitsversicherung (B
05.10.2018 13:47:59
Zahlreiche Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen verweigern ihren Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalles die Leistungszahlung. Die Betroffenen sehen sich mit Vorwürfen der arglistigen Täuschung und angeblichen falschen Angaben beim Vertragsabschluss konfrontiert. Die Rechtsanwälte der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner wissen, was zu tun ist, wenn die BU nicht zahlt.

Jeder sechste Deutsche sichert seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab. Im Vertrauen darauf, gegen die finanziellen Folgen eines längeren Ausfalls der Arbeitsfähigkeit geschützt zu sein, zahlen die Versicherungsnehmer jeden Monat ihre zumeist nicht unerheblichen Beiträge auf die Konten der Versicherungen ein. Dann tritt der Fall ein - aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ist der Versicherte nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben und stellt einen Antrag bei der Versicherung. Und bekommt nach monatelanger Ungewissheit und Wartezeit in zahlreichen Fällen eine Leistungsablehnung, seine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt nicht einen Cent. "Häufig verbunden mit einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder einem Rücktritt, weil angeblich falsche Angaben beim Versicherungsantrag gemacht wurden", erklärt der Würzburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang. Seit vielen Jahren vertreten er und seine Kollegen der Kanzlei Steinbock & Partner bundesweit Versicherte in ihrem Bestreben, ihre Rechte gegenüber Versicherungen durchzusetzen.

Eine häufige Bemängelung der Versicherungen gegenüber den Antragsstellern ist die sogenannte "Anzeigepflichtverletzung". Hierbei handelt es sich um den Vorwurf, der Versicherte habe bei dem Vertragsabschluss falsche Informationen, zum Beispiel bezüglich seines Gesundheitszustandes, angegeben. Die wenigsten Versicherten haben jedoch diese Vertragsunterlagen allein und komplett selbstständig ausgefüllt, vielmehr wurden die meisten dabei von einem Versicherungsagenten unterstützt.

Diese Tatsache könnte sich für Betroffene potenziell überaus positiv auswirken. Häufig kommt es nämlich vor, dass die Gesundheitsfragen vom Vermittler nur vorgelesen werden. "Die Fragen müssen jedoch, damit eine derartige Anzeigepflichtverletzung überhaupt in Betracht kommt, zwingend schriftlich gestellt werden", erklärt Dr. Alexander Lang. Wenn also eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit der Begründung einer angeblichen "Anzeigepflichtverletzung" nicht zahlt, dann ist laut der Würzburger Rechtsanwälte dieser Vorwurf hinfällig, wenn Versicherte die entsprechende Frage bei Vertragsabschluss nicht schriftlich vorgelegt bekommen haben.

Noch wichtiger für Versicherungsnehmer, deren Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht zahlt, ist der Fall, wenn ein Versicherungsagent Teile des Antrags aus eigenem Antrieb nicht korrekt ausgefüllt oder eine Frage unterschlagen haben sollte, damit der Antrag von der Versicherungsgesellschaft positiv beschieden würde. Laut der Würzburger Rechtsexperten haftet nämlich die Versicherung für die Handlungen ihrer Agenten, in keinem Fall kann deren Fehlverhalten dem Versicherungsnehmer zur Last gelegt werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt nicht: Beweislast liegt laut Würzburger Experten meist beim Versicherer

Selbst für den Fall, dass tatsächlich spezifische Gesundheitsstörungen des Versicherten bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen des Antrages nicht zur Erwähnung gekommen sein sollten, stellt das noch keine ausreichende juristische Grundlage für eine Verweigerung der Leistungszahlungen dar. "Der Antragsteller müsste dafür bei der Antragsstellung vorsätzlich Krankheiten verheimlicht haben, die ihm bekannt waren und die bereits diagnostiziert wurden", erklärt Dr. Alexander Lang die Rechtslage. Die Beweislast dafür, dass der Versicherte von der Krankheit bereits zur Zeit des Vertragsschlusses Kenntnis hatte und eine Diagnose vorlag, liegt allein bei dem Versicherer.

Ein weiterer guter juristischer Ansatzpunkt, um gegen Versicherer vorzugehen, deren Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht zahlt, liegt in dem Begriff der Kausalität begründet. Das bedeutet, dass eine der Versicherung gegenüber nicht erwähnte Krankheit mitursächlich für den vorliegenden Versicherungsfall sein muss, um überhaupt rechtlich relevant zu sein. Hängt das nicht angegebene Gesundheitsproblem nicht mit der Krankheit zusammen, die Grund der Berufsunfähigkeit ist, kann sich auch hier die Versicherung nicht auf fehlende oder falsche Angaben bei der Antragstellung berufen.

Weitere Informationen für Betroffene: https://www.steinbock-partner.de/versicherungsrecht/berufsunfaehigkeitsversicherung/

Die Kanzlei Steinbock & Partner
Die Kanzlei Steinbock & Partner mit Sitz in Würzburg besteht aus einem Team von Fachanwälten, Rechtsanwälten und Steuerberatern und bietet zu allen wichtigen Rechtsgebieten einen Spezialisten mit entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkten oder Fachanwaltsqualifikation. Seit vielen Jahren vertreten die Anwälte der Kanzlei Versicherungsnehmer bei Schwierigkeiten mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kontakt:
Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
Dr. Alexander Lang
Domstr. 3
97070 Würzburg
Tel.: 09 31 / 2 22 22
Fax: 09 31 / 30811 - 111
E-Mail: info@steinbock-partner.de
Internet: www.steinbock-partner.de

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veröffentlicht von Dr. Alexander Lang


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