VSB-MITTEILUNG 05/2015
Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB)
Köln, 27. Januar 2015
Verwundete Soldaten finanzieren Verteidigungshaushalt: treu dienen und dann? - VSB fordert Gerechtigkeit beim Versorgungsausgleich
Gehen geschiedene Soldaten früher in Pension als ihre Ex-Ehepartner, finanzieren sie den Haushalt ihres Ex-Arbeitgebers mit. Sie zahlen in den Bundeshaushalt ein. "Völlig absurd", findet das der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB - http://www.vsb-bund.de/). Er fordert, den Versorgungsausgleich so neu zu regeln, dass vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheidende Soldaten nicht benachteiligt werden.
„Im geplanten Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften, sind zwar schon Verbesserungen im Vergleich zum Ist-Zustand vorgesehen, diese reichen aber nicht aus“, sagt VSB-Bundesvorsitzender Günter Rudkowski.
Versorgungsausgleich ist der im Falle einer Ehe-Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften auf Versorgung. Dies gilt für alle Berufe.
Das Problem für Soldaten: Sie gehen laut Gesetz früher in Pension als andere Berufe. Anspruchsberechtigte Ex-Ehepartner erhalten erst dann Leistungen gemäß Versorgungsausgleichsgesetz, wenn sie selbst in Rente gehen. Zahlen müssen geschiedene Soldaten aber schon viel früher, nämlich ab dem Zeitpunkt, zu dem sie aus dem Dienst ausscheiden. Das Geld fließt dann in den Bundeshaushalt.
Besonders krass ist die Situation für frühzeitig pensionierte Soldaten: Im Extremfall finanzieren zum Beispiel aufgrund von Einsatzbeschädigungen dienstunfähig frühpensionierte, geschiedene Soldaten bis zum Renteneintritt des Ex-Ehepartners ihren eigenen Ex-Dienstherrn.
Beispiel: Scheitert eine Ehe an den Folgen einer körperlichen oder seelischen Verwundung und der Soldat wird mit Anfang 40 frühpensioniert, muss der oder die Betroffene nach derzeitiger Regelung mehr als 20 Jahre lang den Dienstherrn dafür bezahlen, dass er oder sie treu gedient und seine oder ihre Gesundheit geopfert hat. Ex-Ehepartner erhalten erst dann Geld, wenn sie selbst in Rente gehen.
Gleich mehrfach ungerecht findet das der VSB: "Soldaten-Ehen scheitern oft an den schwierigen Bedingungen des Berufes. So manche Ehe übersteht lange Abwesenheitszeiten bei Einsätzen und häufige Versetzungen nicht", sagt Rudkowski. Dass geschiedene Soldaten gemäß derzeitiger Regelung von Gesetz wegen ihren eigenen Ex-Arbeitgeber bezahlen, hat der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages schon mehrfach kritisiert.
„Die bisherigen Pläne von Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen zielen in die richtige Richtung. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet aber nur Verbesserungen für regulär ausscheidende Soldatinnen und Soldaten“, sagt Rudkowski.
Der VSB fordert gemeinsam mit der "Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich" (http://www.vsb-bund.de/…/192-vsb-statement-zum-versorgungsa…), auch vorzeitig ausscheidendes Personal zu berücksichtigen, „damit nicht ausgerechnet jene benachteiligt werden, die aufgrund von Verwundungen frühzeitig in Pension gehen müssen“.
Unabhängig von der Problematik Dienstbeschädigung müsse eine Regelung her, gemäß der Versorgungsausgleichszahlungen erst dann einsetzen, wenn Ex-Ehepartner tatsächlich Anspruch darauf haben.
Das neue Gesetz zur Verbesserung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften wird am 30. Januar 2015 in erster Lesung im Bundestag beraten.
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