Die Arbeit der Polizei ist überaus vielfältig, dabei gibt es - leider – auch immer wieder Tätigkeiten, die sie gebetsmühlenartig durchführen müssen, da sich einzelne Verkehrsteilnehmer über eigentlich allgemeingültige und zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten eigentlich bekannt sein sollenden Bestimmungen hinwegsetzen. Erlassen wurden dies eigentlich dazu, um ein gedeihliches Miteinander im Verkehr zu gewährleisten. Dennoch gibt es aber einzelne Teilnehmer am öffentlichen Verkehr, die glauben, warum auch immer, sich über diese hinwegsetzen zu können.
Ein solcher „Fall“ passierte wieder einmal in Bonn-Hochkreuz. Dort wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Was nicht zu verstehen ist, ist der Umstand, dass die Polizei solche mobilen Geschwindigkeitskontrollen nicht etwa wie früher „heimlich“ durchführt, sondern sogar in den Medien und auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dabei kommt es dann dennoch immer wieder zu eklatanten „Ausfallerscheinungen“, wie im vorliegenden Fall eben in Bonn-Hochkreuz. Da „verwechselte“ ein Verkehrsteilnehmer gleich mehrere Tatbestände, denn zum einen bewegte er sich in öffentlichem Raum, zum zweiten innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, und drittens ist er mitnichten Rennfahrer, wenngleich selbst die sich außerhalb von Rennstrecken an die Straßenverkehrsordnung halten müssen!
Waren bei der mobilen, angemeldeten Kontrolle immerhin 20 Verkehrsteilnehmer zu schnell, bei vieren war ein Verwarngeld „fällig“, 16 erhielten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, „schoss“ einer der zuletzt Genannten dabei den Vogel ab. Mit mehr als der doppelten zulässigen Geschwindigkeit, vorwerfbaren 101 km/h bei gemessenen 105, muss dieser nun mit 280 Euro Bußgeld, einem zweimonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Eigentlich ein „Strafmaß“, bei dem der Verkehrsrüpel noch glimpflich wegkommt! Gottlob wurden keine anderen Verkehrsteilnehmer, die garantiert nicht mit solch assozialem Verhalten rechnen konnten, in Mitleidenschaft gezogen!
Die Polizei,appelliert zwar, ebenfalls gebetsmühlenartig, das überhöhte beziehungsweise nicht angepasste Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen für Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen bleibt. Und die Justiz macht – leider – beide Augen zu! |