Nein zur Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes
- Kommunale Behindertenbeauftragte verwehren sich gegen zahnloses Gesetzeswerk -
Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz steht zur Novellierung an. Im Rahmen des Anhö-rungsverfahrens haben, nach Aufforderung durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, zahlreiche Verbände der Selbsthilfe, Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern (VkIB) Stellungnahmen eingereicht. Die Stellungnahmen wurden in mühsamer Arbeit erstellt und die Inhalte umfassend und qualifiziert begründet.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat zu keiner Zeit und in keinem einzigen Gremium eine ernsthaf-te und offene Auseinandersetzung mit den eingereichten Stellungnahmen stattgefunden. Alle Stel-lungnahmen sind verpufft – Kompetenz und die notwendigerweise in eine Novellierung einfließenden Erfahrungen aus der Praxis wurden ignoriert. Der dem Landtag jetzt vorgelegte Entwurf ist erneut nicht dazu angetan, den selbst formulierten Ansprüchen zu genügen, da nicht einmal im Falle einer Missachtung der gesetzlichen Vorgaben Konsequenzen zu befürchten sind.
Wir, die kommunalen Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung sind nicht gewillt diese Vor-gehensweise zu akzeptieren und haben deshalb in einer Resolution, an alle im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen und an den Bayerischen Ministerpräsidenten, gegen diese Form der (Schein-) Beteiligung von Betroffenen und ihren Interessensvertretungen protestiert und uns dagegen ver-wehrt. Derart hoheitliches Handeln ist der Nährboden auf dem Politikverdrossenheit wächst.
Noch vor der Sommerpause soll nun diese Woche im Bayerischen Landtag das novellierte Bayeri-sche Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet werden. Per Emailnachricht wurden am Wo-chenende persönlich nochmals alle Abgeordneten im Bayerischen Landtag gebeten, der Novellierung in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen und sich für einen offenen Dialog mit den Betroffenen-verbänden und Ihren Interessensvertretungen einzusetzen.
Die kommunalen Behindertenbeauftragten in Bayern |