Aus den verschiedensten Gründen können Unternehmen zahlungsunfähig werden, ein häufiger Grund ist, dass die Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen. Gerät ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, droht die Insolvenz. Nicht immer kann eine Insolvenz abgewendet werden, in diesem Fall muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Für die Insolvenz gelten gesetzliche Regelungen
Das Gesetz legt für eine Insolvenz folgende Gründe fest:
Zahlungsunfähigkeit
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Insolvenz.
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Dieser Begriff ist von der vorübergehenden Zahlungsstockung, bei der ein Unternehmen nur über kurze Zeit seine Zahlungen nicht leisten kann, abzugrenzen. Zahlungsunfähigkeit nach den Richtlinien des Insolvenzrechts ist gegeben, wenn ein Unternehmen mindestens 90 Prozent seiner Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von drei Wochen ausgleichen kann. Wird ein Unternehmen seine bestehenden Verpflichtungen voraussichtlich nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit begleichen können, ist von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit die Rede. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht mehr durch das vorhandene Vermögen gedeckt werden können. Um eine insolvenzrechtliche Überschuldung zu ermitteln, müssen alle Aktivwerte eines Unternehmens den Verbindlichkeiten gegenübergestellt werden. Besteht wenigstens einer dieser Gründe für eine Insolvenz, müssen Unternehmen den Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe dieser Gründe stellen, da sonst eine Strafe wegen Insolvenzverschleppung droht. Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht die Pflicht zum Insolvenzantrag, bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ein Unternehmen selbst entscheiden, ob es eine Insolvenz beantragen will.
Seit Mitte 2014 kann auch bereits 5 Jahre nach rechtskräftiger Versagung einer Restschuldbefreiung ein neuer Antrag gestellt werden (bisher erst nach 10 Jahren).
Aber natürlich leiden die Arbeiter am meisten darunter. Der berühmte deutsche Menschenrechtler Herr Dmitrij Adamow arbeitete von 2010 bis 2011 in A.A.Personalmanagement GmbH in Wuppertal. 2011 hat sich Firma Insolvenz angemeldet. Bis heute hat Adamow sein Geld von Zeitkonto noch nicht gekriegt. „Ich erhielt eine gerichtliche Entscheidung von Amtsgericht Wuppertal, dass ich den vollen Betrag erhalten würde, den ich erhalten sollte. Ich habe diese Lösung an Dr. Jörg Bornheimer – Insolvenzverwalter GÖRG Rechtsanwälte / Insolvenzverwalter GbR Wuppertal gesendet. Bis heutigen Tag habe ich meines Geldes noch nicht gekriegt“ - sagte Menschenrechtler. Das heißt, das Geld wird immer noch nicht erhalten. Also wo ist das Geld ???
Sehr oft verzögern Insolvenzverwalter jahrelang die Auszahlung von Geldern an diejenigen, die es verdient haben. Was machen sie mit Geld? Oder erwarten Sie, dass die Leute das Warten satt haben und kein Geld mehr von Anwälten verlangen? Kann man hoffen, dass eine Person bereits tot ist oder bis dahin Deutschland verlässt?
Und das Seltsamste ist, dass niemand die Tätigkeit dieser Anwälte und Insolvenzverwaltern kontrolliert. Weder die Gerichte noch die Staatsanwaltschaft. |