Experten informieren: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Das Bethesda Krankenhaus und die AOK Rheinland/Hamburg laden am 31. März um 18.00 Uhr zur Informationsveranstaltung „Jetzt für den Ernstfall vorsorgen – zur Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Krankenhaus“ ein. Die Angst vor einer Apparatemedizin führt dazu, dass immer mehr Menschen in guten Tagen festlegen, wie sie in Situationen behandelt werden wollen, in denen sie keine Einwilligung mehr geben können. Die Frankfurter Experten Dr. Kurt W. Schmidt und Prof. Dr. Markus Sold geben zum Ethik-Tag bei Bethesda Auskunft darüber, wie man für solche Fälle versorgt.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille auch bei Einwilligungsunfähigkeit in Folge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls beachtet wird? Wer darf für mich sprechen, wenn es um Fragen der Behandlung geht? Ist meine alte Patientenverfügung noch gültig? Diese Fragen sind hochaktuell: Rund zehn Millionen Menschen in Deutschland haben schon eine Patientenverfügung. Allerdings müssen sich Ärzte nicht immer daran halten. Im Bundestag wird daher zurzeit darüber gestritten, ob die in der Verfügung festgelegten Anweisungen in jedem Fall verbindlich sein sollen, oder ob die Verbindlichkeit in bestimmten Situationen eingeschränkt werden muss.
Zum Ethik-Tag im Bethesda Krankenhaus, am 31. März um 18.00 Uhr, informieren die Referenten Pfarrer Dr. Kurt W. Schmidt, Leiter des Zentrums für Ethik in der Medizin, und Prof. Dr. Markus Sold, Chefarzt für Anästhesie im Frankfurter Markus Krankenhaus, über die aktuelle Rechtslage und erklären, wie man individuell vorsorgen kann. Denn kaum jemand weiß: Weder nahe Verwandte noch der Ehepartner haben automatisch das Recht, im Ernstfall für ihre Angehörigen Entscheidungen zu treffen.
Hier hilft eine Patientenverfügung: Sie legt fest, welche Behandlung für den Fall, in dem man sich nicht selbst äußern kann, gewünscht wird und welche nicht. Eine besondere Rolle messen die Fachleute zudem der Vorsorgevollmacht bei: Durch sie wird eine Vertrauensperson beauftragt, rechtsverbindlich für einen Menschen zu sorgen, wenn dieser nicht mehr geschäftsfähig ist. In ihrem Vortrag erläutern die Referenten, wie Patientenverfügungen und Vollmachten auszusehen haben und welche Bedeutung ihnen bei der täglichen Arbeit im Krankenhaus zukommt – heute und in Zukunft.
Norbert Böhringer, Theologischer Geschäftsführer der Bethesda Krankenhaus gGmbH Wuppertal: „Aufgrund der ausgiebigen Debatten ist das Informationsbedürfnis der Bürger und unserer Mitarbeiter bei diesem Thema sehr groß. Zudem kommen viele Kollegen im Krankenhaus irgendwann an einen Punkt, an dem sie sich fragen, wie sie in einer Grenzsituation handeln sollen, um einem Patienten gerecht zu werden. Dann ist jeder Arzt dankbar für klare Aussagen darüber, was ein Patient will oder was er wollte, als er sich noch artikulieren konnte.“
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