Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
15K5161/08 vom 28. August 2009
Haben Sie 2007 und 2008 dieselben
Elternbeiträge gezahlt? - dies ist falsch, demnach haben Sie zuviel gezahlt!
Im o.g. Verwaltungsstreit wurde
festgestellt, das bei einigen Eltern, die
Elternbeiträge 2008 nach der erhöhten
Tabelle 2007 berechnet wurden.
In der untersten Betragsstufe entspricht
dies statt 29,99 Euro nur 18,00 Euro, was
eine Falschberechnung von ca. 62% an zu
viel gezahlten Elternbeiträge ausmacht.
Da es sich nicht um ein allgemeingültiges
Urteil handelt, müssen Sie selbst Prüfen,
ob Sie zu viel gezahlt haben.
Auf der Internetseite
http://www.xotti.de/ erhalten Sie
kostenlos ein Musterschreiben, zur
Kontrolle ob ich noch Geld von der Stadt
Lünen erhalten werde.
Einfach in das Suche-Feld, den Webcode
„gesetz123“ eingeben.
Lünen, 2009-08-28
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